Ausgabe 01 | 2024

Titelthema

Notwendigkeit neuer Anschaffungen.

FDH für Lkw-Betriebe

Wenn von neuen Anforderungen an die Werkstattausstattung gesprochen wird, bedeutet das Portemonnaie auf für neue Investitionen. Die Anforderungen kommen meist vom Hersteller, manchmal vom Verordnungsgeber, selten vom Kunden. Aber nicht immer muss man essen, was auf den Tisch kommt.  Eine vernünftige Diät ist immer ratsam. Gerade Nutzfahrzeugbetriebe sollten die Notwendigkeit neuer Anschaffungen sorgfältig prüfen.


 Achswaage / Radspieldetektoren
Für einige ist dies ein alter Hut. Aber warum erreichen die Verkaufsstrategien der Hersteller solcher Geräte wiederholt erfolgreich den Nutzfahrzeugbetrieb? Ob technisch sinnvoll oder nicht, muss jeder Unternehmer für sich entscheiden. Der Einsatz kann helfen, Mängel festzustellen und gegenüber dem Kunden die Argumentation für eine Reparaturempfehlung verbessern. Aber der Einsatz ist im Rahmen der amtlich anerkannten Prüfungen, speziell bei der Sicherheitsprüfung, bisher nicht vorgeschrieben. Damit ist auch mit der 55. Änderungsverordnung der StVZO, die wohl Ende 2024 oder erst 2025 kommen soll, nicht zu rechnen. Dennoch sollte der vorausschauende Unternehmer bei Neu- oder Umbauten einen späteren Einbau vorsehen.

TTI – Truck Trailer Interface
Da Anhänger über keine OBD-Schnittstelle verfügen, erhält der SP-Adapter keine Daten. Das TTI verbindet Zugfahrzeug und Anhänger/Auflieger und vereinfacht so die Schnittstellenprüfung der Fahrzeugkombination. Das TTI kann im Rahmen der Sicherheitsprüfung eingesetzt werden. Eine Verpflichtung besteht aber nicht. Die Hersteller der Anhänger/Auflieger sind mit der notwendigen Bereitstellung der Prüfdaten noch zurückhaltend, sodass aktuell nur wenige Anhänger/Auflieger mit dem TTI auch prüffähig sind. Dies schränkt den Einsatz noch ein. Ob die verpflichtende Anwendung in die 55. Änderungsverordnung der StVZO einfließen wird, bleibt abzuwarten.

RDKS – Reifendruck-Kontrollsystem
Fahrzeuge der Klassen N1-3 (Fahrzeuge zur Güterbeförderung), M2+3 (Fahrzeuge zur Personenbeförderung) und O3+4 (Anhänger) mit einer neuen Typengenehmigung ab 07/2022 oder mit einer Erstzulassung ab 07/2024 sind verpflichtend mit einem RDKS auszurüsten. Alternativ sind auch Reifendruckregel (TPRS)- und zentrale Reifenfüll (CTIS)-Systeme zulässig. Im Vergleich zur RDKS-Pflicht bei PKW gibt es keine indirekten Systeme (Ausnahme: Reifendruckfüll- und -regelsysteme). Außenliegende RDK-Sensoren sind nicht zulässig. Unternehmen, die Reifenservice anbieten, sollten sich frühzeitig auf die neuen Herausforderungen einstellen.

Druckmanometer
Bei der SP eingesetzte Druckmanometer, die nicht bauseits Bestandteil des Bremsenprüfstandes sind, müssen (noch) geeicht und kalibriert werden. Das Kfz-Gewerbe setzt sich im Zuge der 55. Änderungsverordnung der StVZO für die Abschaffung der Eichpflicht ein. Einige Eichämter in NRW verzichten bereits auf die Eichung. Hier sollte der Unternehmer in der AÜK Plus Software eine selbst erstellte Aktennotiz als Ersatz für die Eichbescheinigung hochladen und ein fiktives Eichdatum eintragen, damit die AÜK Plus Software weiter eingesetzt werden kann.

SP-Adapter 2.0
Er soll kommen, aber ein Einführungstermin steht noch nicht fest. Der im Markt befindliche SP-Adapter wird aber voraussichtlich weiter genutzt werden können.

Mängelschleife
Mit der 47. Änderungsverordnung der StVZO kamen auch im Prüfablauf der SP wichtige Änderungen. Eine Unterbrechung der Prüfung zum Zwecke der Reparatur ist seitdem nicht mehr zulässig. Die SP ist ohne Unterbrechung abzuschließen. Nach Abstellung ggfs. festgestellter Mängel ist eine neue Prüfung, die Nachprüfung, durchzuführen. Diese darf sich auf die abgestellten Mängel beziehen. Sollten bei einer Nachprüfung neue Mängel festgestellt werden, ist auch die Nachprüfung mit nicht bestanden abzuschließen und eine weitere Nachprüfung muss erfolgen. Diese sogenannte Mängelschleife war für viele anerkannte SP-Werkstätten neu. Sie kann und muss mit der AÜK Plus Software aber exakt so abgebildet werden.

Vor dem Hintergrund einer korrekten Mängelstatistik sollte dieses auch so erfolgen, damit gegenüber dem Verordnungsgeber die Bedeutung der jährlichen SP unterstrichen wird.

Anerkannte Werkstätten, die eine Vorabprüfung durchführen, dabei festgestellte Mängel abstellen und erst dann das Fahrzeug der SP unterziehen, müssen dies auch so dokumentieren. Auch dieses ist mit der AÜK Plus Software möglich, wie die folgende Abbildung zeigt.

Interview

Jörg Markwort

„Auch die Nutzfahrzeugbetriebe werden mit Anforderungen überflutet, die uns von unserer eigentlichen Arbeit abhalten. Denken wir allein nur an unsere ganzen Beauftragten. Vom Abfallbeauftragten über Datenschutz-, Geldwäsche- bis zum Whistleblower müssen Personalstellen geschaffen, Daten erhoben und Dokumentationen gefertigt und aufbewahrt werden. Das kostet Zeit und Nerven. Daran haben wir uns schon genauso gewöhnt wie an die Steuerberater und diverse Fachanwälte, ohne die wir schon lange nicht mehr existieren würden. Ist das alles nötig?

Wem das noch nicht reicht, der mag sich den Ordner mit Vertragsunterlagen zu Gemüte führen. Waren es früher nur die Lkw-Hersteller, die uns partnerschaftlich umschlungen, machen uns heute selbst Komponentenhersteller Auflagen. Wohin das führt, merken wir dann, wenn uns nachts der 24h-Notdienst des Trailerherstellers anruft, um uns mit dem Austausch einer abgerissenen Luftwendel in 250km Entfernung zu beauftragen.

Bei Themen wie AÜK, §57, SP, HU-Anerkennung haben wir mit unseren Innungen, KFZ-NRW und dem ZDK echte Partner an der Seite, die uns zumindest durch diesen Paragraphen-Dschungel begleiten.

Und das ist auch einer der Punkte, die mich zuversichtlich in die Zukunft blicken lassen:

  • unsere Dienstleistungen sind derartig vielfältig, dass man sie absehbar nicht automatisieren kann,
  • der Transport von Waren und Personen auf den Straßen ist immer noch ein Wachstumsmarkt,
  • das Wichtigste aber wird zukünftig sein, unsere Interessen gemeinsam, geeint und geschlossen zu vertreten.
     

Dazu haben wir bereits unsere Kfz-Innungen. Und die sind auf unser aller Engagement angewiesen. Also Mitmachen und von dieser Gemeinschaft profitieren! “