Ausgabe 03 | 2023

Betriebswirtschaft

Geldwäsche-Prävention

Wenn die Saubermänner zweimal klingeln

Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) ist seit Juni 2017 in Kraft und wurde zuletzt im Januar 2020 aktualisiert. Es verpflichtet Autohäuser als Händler hochwertiger Güter bei Bargeschäften über 10.000 Euro Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen.

Die Aufsichtsbehörden kontrollieren die Einhaltung dieser Pflichten auch ohne einen konkreten Anlass. Hierzu bestehen besondere Betretungs- und Kon­trollrechte bei Betrieben. Nichtbeachtung der gesetz­lichen Pflichten können mit Bußgeldern in empfindlicher Höhe geahndet werden. In Nordrhein-Westfalen obliegt die Aufsicht den Bezirksregierungen.

Christian Will ist Vorstandsmitglied von KFZ-NRW und Geschäftsführer des Autohaus Auto Will GmbH in Iserlohn. Vor kurzem erhielt er in seinem Betrieb einen Kontroll­besuch von der Bezirksregierung Arnsberg zum Thema Geldwäscheprävention. Wir sprachen mit ihm über den Umgang mit diesem Thema.

Herr Will, Sie hatten vor kurzem Besuch von zwei Mitarbeitern der Bezirksregierung. Was war da los?

Will: Ich wurde per Post genau zwei Wochen vor dem Termin informiert, dass eine Vor-Ort-Prüfung im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GwG) in meinem Betrieb erfolgt. Gleichzeitig wurde ich aufgefordert vorab folgende Unterlagen einzureichen:

  • Auflistung aller Bargeldannahmen ab 10.000 Euro für das aktuelle sowie der drei vergangenen Jahre,
  • Betriebliche Risikoanalyse und ein Konzept der Geldwäscheprävention,
  • Organisations- und Handlungsanweisungen und Schulungsnachweise für die relevanten Mitarbeiter.


Gab es einen konkreten Anlass für die Überprüfung?

Will: Nein, man hatte mir gleich gesagt, dass es sich um eine Stichprobenkontrolle nach § 51 Abs. 3 GwG ohne besonderen Anlass handelt.

Wie lief dieser Besuch ab?

Will: Es fand zunächst ein Vorgespräch mit den beiden Herren statt und dann ging es direkt in die Prüfung. Es wurden alle Transaktionen der letzten dreieinhalb Jahre angeschaut, einschließlich der Kassenbücher, Debitorenkonten, Rechnungs- und Vertragsunterlagen, Identifikationsprüfungen und GwG-Dokumentationen.

Müssen Sie eigentlich einen Geldwäschepräventions­beauftragten haben?

Will: Ja, da wir als Autohändler auch hin und wieder Bargeschäfte tätigen und im Betrieb mehr als neun Personen in den Bereichen Akquise, Kasse, Kundenbuchhaltung, Verkauf und Geschäftsführung tätig sind.

Nachweispflichten des GwG für Betriebe

Das (GwG) schreibt vor, dass jeder Betrieb ein Risikomanagement nachweisen kann, sich den Sorgfaltspflichten des Gesetzgebers unterwirft und umgehend Verdachtsmeldungen abgibt. Nachfolgend finden Sie Checklisten und Praxis-Tipps zur Umsetzung des GwG im Betrieb.

Zur Checkliste