Ausgabe 01 | 2023
Partikelmessung – Frist: wenn es soweit ist
Termin zur Einführung verschoben.
Termin zur Einführung verschoben.
Die Einführung der Partikelmessung bei der Abgasuntersuchung war unvermeidlich. Feinstaub, der aus kleinsten Partikeln besteht, wurde als ernst zu nehmendes Gesundheitsrisiko ausgemacht.
Um ihn in der Emission von Dieselfahrzeugen zu vermeiden, wurde der Partikelfilter als verpflichtendes Bauteil eingeführt. Funktionsstörungen oder Defekte von Dieselpartikelfiltern können durch das herkömmliche Trübungsmessverfahren, gleich ob in Folge von Beschädigung, Verschleiß oder gar durch Manipulation, nicht festgestellt werden. Studien haben bewiesen, dass hier die Partikelanzahlmessung deutlich überlegen ist.
Aus diesem Grund wurde die Partikelmessung eingeführt und zwar zunächst für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6/VI (Pkw/Nutzfahrzeuge). Ursprünglich war der 1. Januar 2023 als Einführungstermin vorgesehen. Allerdings zeigte sich im vergangenen Jahr schnell, dass der Markt nicht in der Lage war, die benötigte Anzahl entsprechender Messgeräte bis zu diesem Zeitpunkt zu liefern. Bis zum Jahreswechsel konnten nur zwei Hersteller die notwendige Genehmigung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) für ihre Modelle nachweisen. Außerdem wurden Lieferschwierigkeiten durch Abbrechen von Lieferketten oder durch Änderung bestehender elektrischer Komponenten vielfach von den Herstellern als Probleme genannt. Deshalb musste der angesetzte Termin ausgesetzt werden.
Mit einer gewissen Verlegenheit scheute sich der Verordnungsgeber einen neuen Termin zu benennen. Vielmehr behalf er sich damit, den Einführungszeitpunkt abhängig von der Verfügbarkeit von dementsprechenden Messgeräten an den Untersuchungsstellen zu machen. Sobald eine ausreichende Verfügbarkeit gewährleistet ist, soll ein neuer Termin zur Einführung der PN-Messung bekannt gegeben werden. Wie schon im TACHOMETER 5/22 ausgeführt, ist der 1. Juli 2023 als spätestes Ziel gesetzt. Damit setzt man darauf, dass sowohl Hersteller wie Untersuchungsstellen unter Druck kommen und in einem Wettlauf der Verfügbarkeit für eine zügige Ausstattung sorgen.
Für die anerkannten AU-Werkstätten bedeutet dies, dass sie jetzt zügig die Entscheidung für ein Gerät treffen und die Bestellung tätigen sollten. Dennoch gibt es Risiken, die es zu vermeiden gilt: Sicherheit dafür, ein funktionierendes Gerät zu erhalten, bietet nur die bereits bestandene PTB-Prüfung. Welche Geräte darüber verfügen, können Betriebe hier online nachsehen.
Einige Hersteller werben mit sogenannten Stand-Alone-Geräten. Das sind Geräte, die unabhängig von einem bereits bestehenden AU-Gerät arbeiten. Ob deren Anschaffung Sinn macht, muss sich jeder Werkstattinhaber gut überlegen. Die Eingliederung eines neuen Gerätes zusätzlich zu der bereits vorhandenen Ausstattung, bei der man sich mit Blick auf die einheitliche Betreuung bewusst für einen einzigen Hersteller entschieden hat, kann mitunter versteckte zusätzliche Betriebskosten zur Folge haben.