Ausgabe 01 | 2023

Ausgefunzelt

Geschäftsmodell für helle Köpfe.

Geschäftsmodell für helle Köpfe.

So wie sich die Fahrzeugtechnik vom ersten Automobil der Welt seit 1886 stetig weiterentwickelt hat, so hat sich auch die Lichttechnik weiterentwickelt. In den letzten Jahren mit riesigen Sprüngen. Die LED-Technik hat längst Einzug in den Bereich der Volumenmodelle gehalten und die Halogenleuchten zurückgedrängt. Der Gasentladungsleuchte war eine vergleichsweise kurze Karriere beschieden. Das Laserlicht als nächster Schritt findet sich bereits in einigen Premiummodellen.

Vorteile der LED-Technik

Die Vorzüge der LED-Technik liegen auf der Hand. War das 6 Volt-Fahrlicht beim guten alten Käfer noch eher eine Funzel und leuchtete mal eben so über den Stoßfänger, wird mit einem dem Tageslicht nahekommenden LED-Fahrlicht die Fahrbahn bestens ausgeleuchtet. Das bedeutet mehr Sicherheit für den Fahrer nebst Insassen wie auch für die weiteren Verkehrsteilnehmer. Und ganz nebenbei sieht das auch noch schicker und moderner aus als die eher gelblich leuchtenden H4 bzw. H7-Leuchtmittel. Dafür muss man natürlich auch tiefer in die Tasche greifen. Aber die Hersteller versprechen eine längere Lebensdauer und damit deutlich niedrigere Unterhaltskosten gegenüber den herkömmlichen Leuchtmitteln aufgrund der um ein vielfaches höheren Lebensdauer. Und wer an die Umwelt denkt, hat auch gute Argumente, denn die LED verbrauchen weniger Energie und bedeuten weniger CO2-Emissionen.

Bei so vielen Vorteilen konnte eine Nachrüstlösung nicht lange auf sich warten lassen. Diese gibt es von führenden Herstellern von H4- und H7-Leuchtmitteln und für die 5 W Sockelbirne.

Also nichts wie raus mit den Alten und rein mit den Neuen würde man nun denken. Aber Achtung. Der Scheinwerfer ist ein bauartgenehmigtes Teil des Fahrzeuges. Der Tausch des Leuchtmittels gegen ein anderes als in der Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) zugelassenes Leuchtmittel ist nicht erlaubt. Die Hersteller der sogenannten LED Retrofit-Lampen haben diese daher bauartgenehmigen lassen. Die vom KBA zugelassenen LED Retrofit-Lampen können aktuell in über 200 Fahrzeug­modelle eingebaut werden. Weitere Modelle sind angekündigt. Sogar für Transporter und Wohnmobile ist die Nachrüstung möglich.

Die Hersteller von LED Retrofit-Lampen pflegen in der Regel auf ihren Webseiten Fahrzeuglisten mit Details zu den Modellen und dem Einbau. Von ganz einfach bis hin zu benötigten CAN-Bus-Adaptern und Adapter-Ringen für die Montage reicht dabei die Palette. Für alle nachgerüsteten Fahrzeuge gilt aber: die ABG muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden können. Von billigen Nachbauten ohne ABG ist übrigens dringend abzuraten, da damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt. Der Weg der Einzelabnahme ist bei Änderungen an den lichttechnischen Einrichtungen eines Fahrzeuges auch nicht möglich.

Für eine Nachrüstung im Fachbetrieb spricht auch die Empfehlung, nach dem Umbau die Einstellung der Scheinwerfer zu überprüfen.

Bei so vielen Vorteilen aber auch technischer Raffinesse sollten sich Kfz-Betriebe die Chance der Nachrüstung nicht entgehen lassen und ihre Kunden individuell beraten.