Ausgabe 01 | 2025
Innenspiegel
Nachhaltigkeitsberichtserstattungspflicht für große Unternehmen.
KFZ-NRW erarbeitet Arbeitshilfe für Handelsgruppen
Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Europa die Nachhaltigkeitsberichtserstattungspflicht für „große Unternehmen“, die künftig der „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) unterliegen. Die CSRD ist eine Transparenzrichtlinie, mit der Kapitalgesellschaften verpflichtet werden, ihre Strategie, Ziele, Maßnahmen und Umsetzungsfortschritte in Sachen Nachhaltigkeit zu dokumentieren und – als Teil des Lageberichts – zu veröffentlichen.
Aufgrund des Auseinanderbrechens der „Ampelregierung“ ist diese europäische Vorschrift zwar noch nicht in nationales Recht überführt, aber eine künftige Regierung wird dieses zügig umsetzen müssen, da dies bereits ab dem Geschäftsjahr 2025 verpflichtend sein soll.
Die Berichtspflicht beinhaltet eine Nachhaltigkeitserklärung, die als Anlage zum Lagebericht Bestandteil des Jahresabschlusses wird. Damit bildet der Jahresabschluss von großen Unternehmen künftig nicht nur die Vermögens- und Ertragslage ab, sondern erstmals auch umfangreiche, nicht finanzwirtschaftliche Aspekte zu Umwelt, Klima und Soziales.
Als „groß“ gelten Unternehmen, die zwei der drei folgenden Größenkriterien erfüllen:
1. Bilanzsumme von mindestens 25 Mio. Euro,
2. Nettoumsatzerlöse von mindestens 50 Mio. Euro,
3. mindestens 250 Beschäftigte.
Zahlreiche Automobilhandelsgruppen sind also verpflichtet, bis zum 31. Juli 2026 einen Nachhaltigkeitsbericht als Anlage zum Jahresabschluss 2025 zu erstellen. Für Fabrikatsbetriebe ergeben sich daraus besondere Herausforderungen, ,da Lieferketten und Nachhaltigkeitsstrategien der Hersteller nicht immer transparent sind. Die anfängliche Hoffnung, dass Wirtschaftsprüfer und Steuerberater ihre Mandanten bei dieser Aufgabe unterstützen könnten, hat sich nicht bestätigt. Daher sieht KFZ-NRW es als seine Aufgabe, den betroffenen Innungsmitgliedern ein Tool zur Bewältigung dieser Herausforderung zur Verfügung zu stellen.

Mit Unterstützung eines Dienstleisters soll eine Softwarelösung erarbeitet werden, die es erleichtert, die im Nachhaltigkeitsbericht geforderten Fragen zu beantworten zu
- Klimabilanzierung
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes
- Umweltverträglichkeit
- Einhaltung sozialer Vorgaben
Eine erste Arbeitskreissitzung mit Verantwortlichen aus großen Handelsunternehmen hat bereits stattgefunden. Die Resonanz ist ausnahmslos positiv, und es besteht Interesse an der Konzeption eines Branchenstandards zu diesem Thema.
Bei Interesse an der weiteren Mitarbeit und Unterstützung des Projektes freut sich Wolfgang Esser von KFZ-NRW über eine entsprechende Rückmeldung:
