Ausgabe 01 | 2025
Innenspiegel
Witnessaudits 2024 AÜK.
DakkS
Die Akkreditierte Überprüfung im Kfz-Gewerbe (AÜK) ist mit rund 43.000 Inspektoren die weltweit größte Inspektionsstelle. Allein in NRW sind etwa 7.800 Inspektoren in den anerkannten Werkstätten im Namen der AÜK AU, AUK, SP und GAP im Einsatz.
Im Rahmen ihrer Akkreditierung unterliegt die AÜK-Inspektionsstelle ständigen Kontrollen. Die zentrale Rolle spielt dabei die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS). Sie begutachtet nicht nur die anerkannten Werkstätten sondern alle Organisationsebenen: Kfz-Innungen, KFZ-NRW und den Bundesinnungsverband (Zentralverband des Kfz-Handwerks, ZVK). Jede dieser Ebenen erhält regelmäßigen Besuch durch Auditoren der jeweils übergeordneten Instanz: der Bundesinnungsverband kontrolliert KFZ-NRW, dessen Mitarbeiter wiederum die Kfz-Innungen, und die Auditoren der Innung nehmen stichprobenartig die anerkannten Werkstätten in ihrer Region unter die Lupe. Einmal im Jahr führen zudem DAkkSFachbegutachter unangekündigte Stichproben durch – sowohl in Betrieben als auch in den Geschäftsstellen von KFZ-NRW und ZVK.
Anforderungen bei den Audits
Auch in 2024 besuchte ein Fachbegutachter der DAkkS in Begleitung eines Vertreters von KFZ-NRW und der örtlichen Kfz-Innung zufällig ausgewählte anerkannte Werkstätten. Gegenstand dieser Stichproben waren:
- die erforderlichen Prüf- und Messgeräte, ihr Zustand sowie ihre fristgerechte Kalibrierung und – falls vorgeschrieben - Eichung,
- die Dokumentation des Betriebs und des eingebundenen Personals in der Zentralen Datenbank (ZDB), » die Verfügbarkeit der AÜK-Inspektionsbedingungen und Datenschutzinformationen für Kunden,
- die ordnungsgemäße Handhabung von Prüfmarken, Nachweis-Siegeln, Prüfzangen mit Prägenummer sowie Mängeldokumentationen,
- das Wissen der Beteiligten über die AÜK-Strukturen und deren praktische Umsetzung im Prüfungsablauf.
Ebenso überzeugte sich der Fachbegutachter von der Eignung der verantwortlichen Personen („Inspektoren“) im Rahmen einer Arbeitsprobe, indem er beispielsweise eine Abgasuntersuchung beobachtete und sich von deren ordnungsgemäßen Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation überzeugte.
Konsequenzen bei Abweichungen und erfreuliche Ergebnisse
Die Terminierung der Audits erfolgt stets kurzfristig. Die Verantwortlichen des Betriebs, der Innung sowie von KFZ-NRW werden nur kurze Zeit vorab informiert. Sollte bei der Kontrolle eine Abweichung festgestellt werden, wird zwischen nicht kritischen und kritischen Abweichungen unterschieden. Eine nicht kritische Abweichung wäre beispielsweise das Fehlen der Datenschutzinformationen; kritisch hingegen könnte eine nicht nachweisbare fachliche Eignung des Inspektors sein. Ob die Abweichung auch tatsächlich geschlossen und der Fehler abgestellt ist, wird durch eine nicht angekündigte erneute Überprüfung kontrolliert. Im eigenen Interesse sollten die Betriebsinhaber und ihre Mitarbeiter dafür sorgen, dass alle Beteiligten am Prüfungstag im Kfz-Betrieb anzutreffen sind. Die Auditierung ist verpflichtend und darf nicht ohne nachvollziehbaren Grund verschoben werden. Eine Absage des Termins hat eine direkte Neuterminierung unter verschärften Kontrollbedingungen zur Folge. Wenn der erneute Termin auch nicht durchführbar ist, muss dem Kfz-Betrieb die Anerkennung für das Durchführen von beigestellten Prüfungen entzogen werden. Eine neue Anerkennung ist nur mit großen Hürden, in der Regel nur bei Wechsel des verantwortlichen Personals möglich.
Die Ergebnisse der jüngsten Witness-Audits in Nordrhein-Westfalen waren durchaus erfreulich: in den sechzehn stichprobenartig überprüften Betrieben wurde lediglich eine nicht kritische Abweichung festgestellt. Ein Resultat, das auch die Verantwortlichen von KFZ-NRW als Beleg für die hohe Qualitätssicherung im AÜK-System werten.