Ausgabe 01 | 2025
Recht
Freier Datenzugang über die OBD-Schnittstelle.
Klatsche für den Datenkraken
Mit dem Oberlandesgericht Köln bestätigt ein weiteres Gericht das Recht auf freien Datenzugang über die OBD-Schnittstelle (Urt. v. 17.1.2025, Az. 6 U 58/24). Der entschiedene Fall wurde geschlagene vier Jahre verhandelt – in mehreren Instanzen inklusive eines kurzen Abstechers zum Europäischen Gerichtshof. Entschieden wurde im Grunde das, was schon seit mehr als sechs Jahren in einer europäischen Verordnung niedergelegt ist. Offensichtlich hält das die Fahrzeughersteller aber nicht davon ab, Kfz-Werkstätten das Leben schwer zu machen. Die entsprechende Regelung lautet:
„Die Hersteller gewähren unabhängigen Wirtschaftsakteuren uneingeschränkten, standardisierten und diskriminierungsfreien Zugang zu Fahrzeug-OBD-Informationen einschließlich der vollständigen Referenzinformationen und verfügbaren Downloads für die zu verwendende Software sowie zu Reparaturinformationen.“ (Artikel 61 Abs.1 Verordnung (EU) 2018/858).
Zwei große Werkstattketten haben nun vor Gericht Recht bekommen. Konkret ging es in dem Rechtsstreit um die Frage, ob Fahrzeughersteller Diagnosearbeiten sowie Kalibrierungs- und Anlernprozesse durch unabhängige Werkstätten einschränken dürfen. Die Richter entschieden: grundsätzlich nein!
Der Hersteller darf den Zugang zur OBD nicht mehr davon abhängig machen, dass Anwender sich persönlich beim Herstellerserver registrieren und das Diagnosegerät mit dem Herstellerserver verbunden ist. Es sei denn, es geht um die vollständige Rekalibrierung von Steuergeräten, Emissionskalibrierung oder Diebstahlsicherung. Das Gegenargument der Hersteller, der Datenzugriff müsse im Hinblick auf die Sicherheit reglementiert werden, ist jedenfalls beim Thema „State of Health“ (SoH) nicht stichhaltig. Das Auslesen des Batteriemanagementsystems zum Zustand der Batterie hat nichts mit der Sicherheit zu tun. Und wer den Zugriff au das BMS einschränkt, will sich schlicht und einfach nicht in die Karten gucken lassen. Der „Data Act“ dürfte für weitere Klarheit sorgen. Der wird nämlich eine Regelung enthalten, die besagt, dass vernetzte Produkte (das sind Autos) so konzipiert sein müssen, dass Daten für den Nutzer einfach, sicher und unentgeltlich zugänglich sind. Ein weiterer Schritt in Richtung Datenfreiheit. In der Theorie zumindest. In der Praxis wird das Kfz-Gewerbe weiter ringen müssen.