Ausgabe 02 | 2024
Betriebswirtschaft
Nachhaltigkeit spielt bei der Kreditvergabe eine zunehmend wichtige Rolle.
Geld? Nur wenn man sich grün ist!
Die Nachhaltigkeit spielt auch bei der Kreditvergabe eine zunehmend wichtige Rolle. Bislang entschied bei vor allem die – aus Bankensicht relevante – Wahrscheinlichkeit des Kreditausfalls innerhalb der nächsten 365 Tage über die Kreditkonditionen. Das Rating war wichtigster Bestandteil in den sog. "Mindestanforderungen an das Risikomanagement" (MaRisk). Deren erfolgte Nachhaltigkeits-Reform verändert künftig die Anforderungen an Fremdmittelvergaben stark.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte Anfang 2024 angewiesen, dass Banken die erkennbaren Nachhaltigkeits-Risiken ihrer Kreditnehmer zu prüfen haben.
ESG-Risiken
Banken müssen demnach sogenannte ESG-Risiken ihrer Kreditnehmer berücksichtigen. ESG-Risiken stehen für Gefährdungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance). Beispiele für ESG-Risiken: Klimaschutz, Anpassung an Klimawandel, Schutz biologischer Vielfalt, Übergang zu Kreislaufwirtschaft, Schutz gesunder Ökosysteme; Einhaltung arbeitsrechtlicher Standards, angemessene Entlohnung, faire Arbeitsbedingungen, Gewerkschafts- und Versammlungsfreiheit, Gewährleistung, Produktsicherheit, Projekte und Rücksichtnahme auf Minderheiten; Steuerehrlichkeit, Verhinderung von Korruption, Ermöglichung von Whistleblowing, Einhaltung von Datenschutz und Transparenz.
Das heißt, der gezielte Hinweis von Kreditnehmern zu ihren Aktivitäten zur Verringerung von ESG-Risiken, wird zum Faktor für Kreditwürdigkeit: Unternehmen mit guter ESG-Leistung bekommen bessere Konditionen, Firmen mit schlechter ESG-Leistung zahlen mehr!
Unternehmen müssen sich bereits heute auf strengere Kreditvergabebedingungen einstellen – und sollten sich über Fördermöglichkeiten nachhaltiger Projekte informieren. Gelebte Nachhaltigkeit und deren Bekanntgabe beeinflusst die Kreditkonditionen also maßgeblich. Im Umkehrschluss sollten betriebsindividuelle ESG-Risiken bekannt sein und Verbesserungen gezielt angegangen werden.