Ausgabe 02 | 2024

Technik | Sicherheit | Umweltschutz

Solarpaket I auf dem Weg.

Wem die Sonne lacht

Wind und Sonne stehen kostenfrei zur Verfügung. Das Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme (ISE) gibt den Anteil des aus Sonnenenergie gewonnenen Stroms im Jahr 2023 mit 20,5 Prozent an. Diese regenerativen Energien sind daher wichtiger Bestandteil der Energiewende. Der Ausbau könnte schon viel weiter fortgeschritten sein, wenn nicht die bürokratischen Hürden so komplex wären und es weniger Engpässe bei der Verfügbarkeit der Materialien sowie der ausführenden Montagebetriebe gäbe.

Die Stromerzeugung über eine Photovoltaikanlage ist nachhaltig und der finanzielle Ertrag bei einer Förderung durch die staatlich garantierte Einspeisevergütung gem. Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) über einen Zeitraum von 20 Jahren gesichert. Die Höhe ist dabei von der Leistung der PV-Anlage aber auch von der Frage, ob eine Volleinspeisung oder Teileinspeisung gewählt wurde, abhängig. Bei einer Teileinspeisung werden bei einer Leistung bis 10 kWp derzeit 8,1 Ct/kWh vergütet.

Die Amortisation ist aber im Wesentlichen abhängig von der Ersparnis durch den nicht vom Energieversorger bezogenen teuren Strom aus dem Netz. Der Strompreis liegt derzeit für Gewerbekunden inkl. aller Preisbestandteile bei rd. 25 Ct/kWh bei einer Bezugsmenge von 30.000 kWh/a. Amortisationen von unter 10 Jahren sind aber dennoch realistisch. Die Dauer kann weiter verkürzt werden, wenn der erzeugte Solarstrom mit Batteriespeichern zwischengespeichert und zu Zeiten, in denen die PV-Anlage keinen oder weniger Strom erzeugt, genutzt werden kann. Auch zusätzliche Verbrauchsquellen wie z.B. Ladestationen für Elektrofahrzeuge reduzieren die Amortisationszeit.

Eine vollständige Autarkie, also Unabhängigkeit vom Strom aus dem Netz, ist eher unrealistisch, wie die folgende Graphik zeigt. Denn die PV-Anlage erzeugt meteorologisch bedingt dann am wenigsten Strom, wenn der Bedarf am höchsten ist.

Mit dem Solarpaket I ist aber ein Gesetz auf dem Weg, dass die Bürokratie abbaut und damit auch die Erstellungskosten reduziert. Zugleich soll die Einspeisevergütung um 1,5 Ct/kWh angehoben werden

Wählt der Kfz-Betrieb die richtige Anlagenkonstellation, so ist das Geld gut investiert.