Ausgabe 03 | 2023

Betriebswirtschaft

Der unsichtbare Dritte: Landesbürgschaft

„Bürgschaft ohne Bank“.

Banken und Sparkassen sind aktuell zunehmend vorsichtiger bei der Kreditvergabe. Gestiegene Zinsen führen zu deutlich höheren Kapitaldiensten für die Antragssteller. Das erhöht das Kreditausfallrisiko der Banken, wenn Kreditnehmer ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können. 

Banken versuchen dieses Wagnis über die Einforderung werthaltiger Sicherheiten zu kompensieren. Oftmals dienen diese jedoch schon zur Absicherung bestehender Kredite. Die Folge ist immer häufiger die Ablehnung von gewerblichen Kreditanfragen seitens der Hausbanken.

Doch es gibt Alternativen zur Kreditabsage der Hausbank. Bürgschaftsbanken sind öffentliche Förderbanken und können den Hausbanken das Kreditrisiko weitgehend abnehmen. Das Land NRW bietet dazu seit kurzem das Programm „Bürgschaft ohne Bank“ an; darüber können Ausfallbürgschaften bis 80 % des Kreditbetrages (max. 250.000 €) über 15 Jahre abgesichert werden. Betriebsmittelfinanzierungen, Investitionen für Geschäftsbetriebserweiterungen und Unternehmens­verlagerungen werden damit unterstützt. Ausgeschlossen sind Unternehmenssanierungen oder die Ablösung bestehender Kredite.      

Eine Bürgschaft wird für den Kreditanfragenden vom Land NRW übernommen, wenn bankenübliche Sicherheiten nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Dazu muss der Antragsteller in einem Businessplan belegen, dass der Kapitaldienst aus dem Finanzierungsvorhaben zu schultern ist. Nach einer positiven Vorabprüfung bei der Bürgschaftsbank NRW, kann die Hausbank kontaktiert werden.       

Mit einer solchen Landesbürgschaft stärkt sich die Verhandlungsposition des Kreditanfragenden gegenüber der Hausbank immens: Die Realisierungschancen für die Kreditgewährung steigen und der Risikozinssatz der Bank sinkt!

Weitere Infos finden Sie hier.