Ausgabe 03 | 2023

Innenspiegel

Ausschuss „Werkstätten & Technik“

Branchenspezifische Themen sorgten für Diskussionsstoff.

Am 27. April 2023 tagte der Ausschuss „Werkstätten & Technik“ des Deutschen Kfz-Gewerbes in Bonn. Es wurden aktuelle branchenspezifische Themen diskutiert, welche derzeit in der Branche für Diskussionsstoff sorgen.

Zu Beginn erfolgte der Statusbericht zur Akkreditierten Überprüfung im Kfz-Gewerbe (AÜK). In den ersten zwölf Monaten konnten bundesweit rund 30.000 Kfz-Betriebe in die AÜK eingebunden werden. In diesem Frühjahr stehen nun die jährlich wiederkehrenden Witness-Audits durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) an. Dabei wird per Stichprobe die Einhaltung der Anforderungen zu den beigestellten Prüfungen wie die Abgasuntersuchung (AU/AUK), die Sicherheitsprüfung (SP) und die Gasanlagenprüfung (GAP) überwacht. Diese Audits müssen deutschlandweit koordiniert werden.

Weiteres Projekt auf der Tagungsordnung war die Einführung der Konformitätsbewertungsstelle SERMA. Diese Plattform soll für die Kfz-Betriebe ab dem 30. Juni 2023 sicherstellen, dass sie weiterhin Zugang zu den diebstahl- und sicherheitsrelevanten Reparatur- sowie Wartungsinformationen der Fahrzeughersteller erhalten.
Weiterführende Informationen können hier abgerufen werden.

Zur Diskussion stand ebenso der Einführungstermin für die Partikelanzahl-Messung für Euro 6 Dieselfahrzeuge. Ob die PN-Messung flächendeckend zu dem anvisierten Zeitpunkt  01. Juli 2023 umgesetzt werden kann, war in der Sitzung noch nicht klar. Bisher haben lediglich sechs der siebzehn PN-Gerätehersteller eine gültige PTB-Zulassung erhalten. Mittlerweile hat sich die Bundesregierung eindeutig für den 1. Juli 2023 positioniert.

Abschließend erörterten die Teilnehmer, wie mit Hochlauf der E-Mobilität auch in Zukunft die Anzahl der beigestellten Prüfungen im Kfz-Bereich sichergestellt werden kann. Die Überprüfung der Hochvoltbatterie auf mechanische Beschädigungen oder die Ermittlung des Restkapazität der HV-Batterie können hier Ansatzpunkte liefern. Zusätzlich wird die Möglichkeit zur Überprüfung von HV-Ladekabeln im Rahmen der UVV mit den zuständigen Berufsgenossenschaften diskutiert. Diese Ladekabel wären dann in den Kfz-Werkstätten regelmäßig zu überprüfen.