Ausgabe 03 | 2024
Innenspiegel
Voraussetzung für die Mautbefreiung.
Keine Maut für Handwerkerfahrzeuge
Seit dem 1. Juli diesen Jahres gilt die „LKW-Maut“ auf Autobahnen und Bundesstraßen schon für gewerblich genutzte Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t. Betonung liegt auf „mehr als“, d.h. für Fahrzeuge bis einschließlich 3,5 t fällt keine Maut an. Auch dann nicht, wenn sie einen Anhänger ziehen und damit insgesamt über 3,5 t liegen. Denn bei Gespannen kommt es nur auf die Masse des Zugfahrzeugs an.
Handwerkerfahrzeuge mit insgesamt weniger als 7,5 t sind von der Maut befreit
Die neuen Regeln des Bundesfernstraßenmautgesetzes würden also eigentlich dazu führen, dass auch alle Kfz-Betriebe, die über entsprechende Fahrzeuge verfügen, von der Maut betroffen wären. Es gibt allerdings eine Ausnahmeregel für Handwerker. Die besagt, dass Handwerkerfahrzeuge mit insgesamt weniger als 7,5 t von der Maut befreit sind, wenn damit Gegenstände transportiert werden, die im Handwerksbetrieb verwendet oder repariert werden. Hierunter fällt bspw. der Transport von Fahrzeugen in die Werkstatt und zurück zum Kunden sowie auch die (Leer-) Fahrt zurück. Diese Fahrten sind mautfrei.
Maut muss auch dann nicht gezahlt werden, wenn Ersatzteile oder sonstige Gegenstände transportiert werden, die vom Betrieb montiert werden. Anders wäre es, wenn diese Teile nur transportiert und von Dritten montiert werden. In diesem Fall läge die Beförderung nicht im Bereich des Handwerks, sodass Maut anfiele. Voraussetzung für die Mautbefreiung ist, dass der Fahrer die transportierten Gegenstände zur Ausübung seines Handwerks benötigt. Das heißt, er muss über den Transport hinaus mit der Verwendung der beförderten Gegenstände befasst sein. So schreibt es das Gesetz vor, wobei fraglich ist, wie das im Falle einer Kontrolle überprüft werden soll. Wie soll der Fahrer nachweisen, dass er genau das beförderte Fahrzeug repariert hat? In aller Regel sollte es ausreichend sein, wenn der Fahrer eine Handwerkskarte der Kammer mit sich führt und (soweit vorhanden) Kundenaufträge oder ähnliche Belege. Hat der Fahrer allerdings überhaupt keinen handwerklichen Hintergrund, würde das dazu führen, dass Maut anfallen würde, obwohl die Fahrt an sich unter die Handwerkerausnahme fällt. Wieder einmal eine Regelung, die vom Ansatz her gut gemeint ist, deren Umsetzung allerdings Fragen aufwirft.
Box
Kontrollen und behördliche Anschreiben vermeiden
Handwerkerfahrzeuge können über folgenden Link freiwillig bei Toll Collect gemeldet werden. Dadurch wird verhindert, dass sie durch Kontrollbrücken und -säulen aufgrund ihrer äußeren Abmessung her als mautpflichtig klassifiziert werden und eine Nacherhebung eingeleitet wird.