Ausgabe 03 | 2024
Innenspiegel
Kriminalpolizei warnt vor einer neuen Betrugsmasche.
Vorsicht Falle!
Die Kriminalpolizei warnt vor einer neuen Betrugsmasche bei der Kreditkartenzahlung, die bislang insbesondere in Autohäusern aufgefallen ist.
In den deutschlandweit bekannten Fällen kaufen die Täter mittels Kreditkarte ein Fahrzeug und nutzen dabei die sogenannte „Telefon-Buchung" als Zahlungsmethode am Bezahlterminal des Händlers. Was viele Händler nicht wissen: Dieses noch recht unbekannte Zahlungsverfahren ist ausschließlich Händlern vorbehalten – mit dem Zweck, eine Transaktion durchführen zu können, auch wenn das Bezahlterminal offline ist.
In den Betrugsfällen geben die Täter einen beliebigen Code in das Bezahlterminal ein und die Zahlung scheint für den Händler erfolgreich autorisiert. Sie ist es aber nicht! Der Code wird nicht überprüft und die Händler gehen irrtümlicherweise davon aus, die Zahlung werde mittels einer klassischen PIN-Abfrage durch den Kunden ermächtigt. Erst im Nachgang, teilweise Wochen später, wird die nicht autorisierte Zahlung bemerkt. Die Krux: Die eingegangenen Zahlungen können mittels „Chargeback-Verfahren“ vom Karteninhaber einfach zurückverlangt werden. Für diesen Fall muss der Karteninhaber bei seinem Kartenherausgeber lediglich die Begründung angeben, die Zahlung sei von ihm „nicht autorisiert“ gewesen. Der Zahlungseingang wird anschließend zurückgebucht und die in der Regel bereits herausgegebene Ware ist für den Händler verloren. Zur Prävention weist die Polizei darauf hin, dass Kunden die „Telefon-Buchung“ grundsätzlich nicht ermöglicht werden sollte.