Ausgabe 03 | 2024

Recht

Wichtige Vorbereitung auf die E-Rechnung.

Spannungsgeladen

Die E-Rechnung wird ab 2025, zunächst im Geschäftskundenbereich, zur Pflicht (s. Tachometer, Ausgabe 1/2024). Bereits in diesem Jahr müssen Betriebe dafür Sorge tragen, wie sie künftig E-Rechnungen erstellen, empfangen und archivieren wollen. Zwischen den Beteiligten, Betrieb, Softwareanbieter und Steuerbüro, sollte sich kein Bermuda-Dreieck entwickeln, in dem die E-Rechnungen im Nirwana verschwinden.

Die ersten Wege führen deshalb zum IT-Dienstleister und zum Steuerberater. Erstgenannter muss das gesetzliche Format der E-Rechnung (z. B. "ZUGFeRD") anbieten, letztgenannter benötigt die Schnittstellen, um geeignete Software-Lösungen zur Verarbeitung einsetzen zu können – und der Betrieb muss den Empfang, Erstellung und Archivierung von E-Rechnungen sicherstellen können.

Zu überlegen ist zudem, ob zunächst nur das Pflichtprogramm umgesetzt wird oder die E-Rechnung zum Anlass genommen wird, um weitere Bereiche in der Buchhaltung zu digitalisieren.

Das Deutsche Handwerk hat dazu eine Praxishilfe zur Vorbereitung auf die E-Rechnung und Digitalisierung erstellt, die unter esser@remove-this.kfz-nrw.de angefordert werden kann.

Wolfgang Esser

Wolfgang Esser

Referent Betriebswirtschaft