Ausgabe 03 | 2024

Recht

Neue Definition „Neuwagen“.

Ein neues „NEU“

Die neue Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung enthält eine neue Definition des Begriffs „Neuwagen“. Während es bisher allein auf den Kilometerstand ankam, ist nun ein weiteres Kriterium hinzugekommen, das bei Werbung und Inseraten auf Webseiten, Plattformen oder in Printmedien zu beachten ist: der Zeitpunkt der Erstzulassung.

Danach gilt ein PKW als „neu“, wenn die Erstzulassung nicht länger als acht Monate zurückliegt oder der Kilometerstand 1.000 km oder weniger beträgt. Sobald auch nur eines dieser Kriterien erfüllt ist, ist das Fahrzeug „neu“ und damit kennzeichnungspflichtig. Das würde zum Beispiel bedeuten, dass ein Fahrzeug, das schon 5.000 km zurückgelegt hat, aber erst vor fünf Monaten zugelassen wurde, neu und damit kennzeichnungspflichtig ist. Da die Erstzulassung in Onlinebörsen genannt wird, ergibt sich hieraus ein erhöhtes Abmahnrisiko, das Unternehmer bei Inseraten beachten müssen.