Ausgabe 03 | 2024

Recht

Widerruf ohne Angabe von Gründen.

Noch eine Widerrufsfalle

Privatkunden können einen Autokauf, der außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Dass Kunden einen Online-Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen können, sollte inzwischen jedem Händler klar sein. Dass das aber auch gelten kann, wenn sich Verkäufer und Käufer real gegenübergestanden haben, verdeutlicht folgendes Beispiel: nachdem man sich telefonisch über ein bestimmtes Fahrzeug ausgetauscht hat, liefert der Unternehmer es dem Kunden nach Hause. Hier wird der Vertrag unterzeichnet. Weil das in Gegenwart beider Vertragsparteien erfolgt ist, liegt kein Fernabsatzvertrag vor. Ein Widerrufsrecht hat der Käufer trotzdem, weil der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde.

Wichtig: über das Widerrufsrecht informieren

In einem besonders abschreckenden, vom Landgericht Braunschweig entschiedenen Fall, hatte der Kunde tatsächlich die Frechheit besessen, exakt nach einem Jahr und 4 Tagen den Widerruf zu erklären (Urteil v. 22.09.2020, Az. 5 O 2947/19). Was die Richter entgegen jedem Rechtsempfinden für zulässig ansahen. Das Problem: das Autohaus hatte den Kunden nicht über sein Widerrufsrecht informiert. So lief die Frist zur Erklärung des Widerrufs erst gar nicht an und damit war die Falle zugeschnappt.

Muster-Widerrufsbelehrung zum Download

Nach Möglichkeit sollte der Verkäufer darauf bestehen, dass der Kunde den Kaufvertrag im Autohaus unterschreibt. In diesem Falle kann der Kaufvertrag nicht widerrufen werden. Zu beachten ist allerdings, dass Privatkunden Finanzierungs- und Leasingverträge gesondert widerrufen können. Mit dem Widerruf entfällt die Grundlage für den Kaufvertrag mit der Folge, dass Käufer das Fahrzeug nicht mehr abnehmen müssen.

Im Falle eines Widerrufs stellt insbesondere der Wertverlust ein Problem dar. Den muss der Kunde zwar grundsätzlich ersetzen. Es bleibt aber ein schwer messbarer Wertverlust, wenn der Wagen nicht mehr „erste Hand“ ist. Es bleibt also dabei: Autos im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen zu verkaufen, ist immer eine haarige Sache.