Ausgabe 03 | 2024

Technik | Sicherheit | Umweltschutz

Neuste Änderung der StVZO für Hauptuntersuchung.

Gasprüfung ist für Camper Pflicht

Flüssiggasanlagen von Wohnmobilen, Camper-Vans oder Wohnwagen müssen ab spätestens 19. Juni 2025 alle zwei Jahre wieder geprüft werden. Durch die neuste Änderung der StVZO wird die eigenständige Prüfung zum festen Bestandteil einer Hauptuntersuchung.

2019 bewirkte eine Änderung der HU-Richtlinie, dass die Überprüfung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen keine Bedeutung mehr auf das Untersuchungsergebnis besaß und die Prüfung nach DVGWArbeitsblatt G 607 für Fahrzeughalter faktisch optional wurde. Mit Einführung des neuen StVZO § 60 „Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“, wird die Prüfung wieder zu einem festen Bestandteil der Hauptuntersuchung. Seit dem 19. Juni 2024 müssen die Gasanlagen alle zwei Jahre geprüft werden, dies gilt ebenfalls vor der erstmaligen Inbetriebnahme und der Wiederinbetriebnahme nach sogenannten prüfpflichtigen Änderungen. Wer diese neue Prüfpflicht missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Je nach überschrittener Frist beträgt das Bußgeld dafür 15 – 60 Euro.

Neues Geschäftsfeld für Werkstätten

Werkstätten eröffnet diese Änderung ein neues Geschäftsfeld. Dank Corona haben viele Verbraucher das Caravaning für sich entdeckt. Bei der Gasprüfung wird die gesamte Gasanlage für den Betrieb von Flüssiggasgeräten zum Kochen, Kühlen und Heizen auf ihre einwandfreie Funktion und Dichtheit getestet. Die Prüfung kann unabhängig von der Hauptuntersuchung von nach G 607 geschulten Sachkundigen durchgeführt werden, die beispielsweise ihre Anerkennung von der TAK erhalten haben.

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