Ausgabe 04 | 2023
Technik | Sicherheit | Umweltschutz
Update für die UVV - 25 – 270 – 1650
Kfz-Handwerk darf Kabel
Bereits in Tachometer Ausgabe 2/2023 wurde die UVV-Prüfung an gewerblich genutzten Elektrofahrzeugen und deren problematischer Umgang mit Ladekabeln thematisiert. Nun gibt es erfreuliche Nachrichten für das Kfz-Gewerbe.
Im Rahmen der DGUV-Vorschrift 70 müssen alle gewerblich genutzten Fahrzeuge mindestens jährlich durch einen Sachkundigen im Rahmen der UVV geprüft werden. Ladekabel, die im Fahrzeug mitgeführt werden bzw. nicht fest mit einer stationären Ladeeinrichtung verbunden sind, fallen bei Elektrofahrzeugen nach der DGUV-Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" ebenfalls unter die wiederkehrend zu prüfenden Gegenstände. Bisher waren ausschließlich Elektrofachkräfte zur Prüfung der Kabel berechtigt.
Damit ebenfalls Fachkräfte aus dem Kfz-Handwerk diese Prüfung durchführen dürfen, bedurfte es einer Abstimmung mit den Berufsgenossenschaften. In Abstimmung mit der BG ETEM und der BGHM konnte sich das Kfz-Gewerbe für eine praxisgerechte Lösung in den Werkstätten einsetzen.
Nun sind auch Fachkundige für Hochvoltsysteme dazu berechtigt, die wiederkehrende Prüfung der Ladekabel, welche im Lieferumfang der Fahrzeuge enthalten sind oder vom Hersteller für die Verwendung mit dem Fahrzeug vorgesehen sind, unter folgenden Voraussetzungen zu prüfen:
- Erfolgreiche Qualifikation zum Fachkundigen für Hochvoltsysteme mit Stufe 2S oder höher
- Besuch an einer mit dem Fahrzeughersteller abgestimmten Fortbildung zur Überprüfung der Ladekabel mit praktischer und theoretischer Prüfung
- Benutzung eines spezifischen Prüfgerätes
- Beachtung einer vom Hersteller erstellten Arbeits-/Verfahrensanweisung
Nur die Ladekabel von Fahrzeugen dürfen geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung anderer elektrischer Arbeitsmittel (z. B. Ladeleitungen von Wallboxen, Verlängerungsleitungen, Winkelschleifer oder Bohrmaschinen) ist unzulässig. Bereits jetzt gibt es Anbieter für die entsprechenden Schulungen, wie z. B. die Adolf Würth GmbH oder der TÜV Süd. Weitere werden sicherlich folgen.