Ausgabe 04 | 2024

Betriebswirtschaft

Förderprogramme erleichtern den Umstieg.

E-Rechnung jetzt Pflicht

Seit 1. Januar 2025 ist die Empfangbarkeit von elektronischen Rechnungen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) in Deutschland verpflichtend. Ab Ende 2027 ist die E-Rechnung im Geschäftsverkehr Pflicht bei allen Beträgen von mehr als 250 Euro netto. Papierrechnungen bleiben nur noch im Bagatellbereich oder an Privatpersonen möglich.

Die E-Rechnung bietet Unternehmen auf Knopfdruck schon heute viele Vorteile: kein Scannen mehr, kein Ausdrucken von Belegen, keine Fehler beim Abtippen, keine doppelte Arbeit - hier die Buchhaltung am PC, parallel dazu die Belegorganisation.

E-Rechnungs-Software unterstützt die Buchführung und legt die Dokumente rechts- und revisionssicher ab. Zudem sparen die Betriebe die Kosten für Archivräume und die spätere Entsorgung der Belege. Der Bund unterstützt Unternehmen bei der Umstellung auf die E-Rechnung aktuell durch zwei Förderprogramme:

  • Das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ gewährt den Zugriff auf qualifizierte Berater. Sie unterstützen online und/oder vor Ort Unternehmer sowie Mitarbeiter bei finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen rund um die Einführung der E-Rechnung. Die Beratungskosten von maximal 3.500 Euro trägt zu 50 Prozent das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
  • Umfangreicher fällt die Unterstützung durch den Bund im Rahmen des sogenannten INQA-Coaching- Schecks aus. Das Kürzel steht für „Neue Initiative Qualität der Arbeit“, mit der das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die Unternehmen u. a. bei der Einführung der E-Rechnung begleitet. Dazu gehört ein Zuschuss von bis zu 80 Prozent für einen qualifizierten Berater, der dem Betrieb bis zu zwölf Tage beziehungsweise bis zu 96 Vollzeitstunden zur Verfügung steht.
     

Weitere Infos bei der BAFA erhalten.

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