Ausgabe 04 | 2024
Innenspiegel
Ergebnisse der Mitgliederversammlung.
KFZ-NRW trifft schwierige Entscheidungen
Die diesjährige Mitgliederversammlung von KFZ-NRW hatte sich einer anspruchsvollen Tagesordnung zu stellen. Hintergrund waren die Versäumnisse innerhalb der Bundesorganisation, die durch das negative Ergebnis des DAkkS-Audits in der Bundesgeschäftsstelle offenbar geworden waren (s. TACHO-Artikel „Grünes Licht nach roter Karte“). Der Vorstand von KFZ-NRW bat die Mitglieder, die vorsorgliche Kündigung der Mitgliedschaft im Zentralverband des Deutschen Kfz-Gewerbes e.V. (ZDK) zu genehmigen.
KFZ-NRW-Präsident Frank Mund hob die außerordentliche Bedeutung der AÜK (Akkreditierte Überprüfung im Kfz-Gewerbe) als Geschäftsmodell für die Kfz-Betriebe und als wichtiges Bindeglied der Organisation hervor. Der Vorstand von KFZ-NRW begreife den Erhalt der AÜK für die Betriebe als vorrangiges Ziel. Er erläuterte den Delegierten der nordrhein-westfälischen Kfz-Innungen, dass die Kündigung aus Vorsorge erfolge. Die künftigen Organisations- und Finanzierungsstrukturen stünden nach der notwendigen Trennung der gemeinsamen Geschäftsstelle von ZDK und ZVK noch nicht fest. Die Frist für eine Kündigung betrage aber zwölf Monate zum Jahresende. ZDK-Präsident Arne Joswig war satzungsgemäß zur Beschlussfassung eingeladen worden. Er räumte Probleme in der bisherigen Organisationsstruktur ein, warb aber für einen Verbleib der nordrhein-westfälischen Landesorganisation im ZDK.
Im Anschluss informierte KFZ-NRW-Hauptgeschäftsführer Marcus Büttner detailliert über die Ursachen und Konsequenzen des negativen Geschäftsstellenaudits. Er hob hervor, dass die Mitgliedschaft der Landesorganisation im Bundesinnungsverband nicht zur Debatte stünde. Allerdings erfordere die Sicherung der AÜK eine Reformierung der bisherigen Organisationsstruktur. Die ursprünglich für den 25. Oktober gesetzte Deadline für die AÜK hatte die DAkkS aufgrund der schnellen Beschlussfassung in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung des Bundesinnungsverbandes, in der ein von KFZ-NRW eingebrachter Lösungsvorschlag mit großer Mehrheit angenommen wurde, erst einmal ausgesetzt. Die weiteren Einzelheiten müsse aber eine weitere Mitgliederversammlung der Bundesorganisation am 3. Dezember entscheiden.
Auch Bundesinnungsmeister Detlef Peter Grün betonte in seiner Ansprache die Notwendigkeit einer klaren Trennung zwischen Bundesinnungsverband (ZVK) und ZDK bei den AÜK-Verantwortlichkeiten. Er stellte fest, dass nach Aussage der DAkkS bei organisatorischer Aufspaltung der gemeinsamen Geschäftsstelle das Problem behoben und die AÜK erhalten werden könne.
Nach intensiver Diskussion und Erörterung der komplexen Sachlage ermächtigten die Delegierten den Vorstand zur Kündigung der Mitgliedschaft im ZDK, behielten sich aber vor, in 2025 über die Aufrechterhaltung der Kündigung erneut zu entscheiden, wenn Klarheit über die neuen Organisationsstrukturen auf Bundesebene herrsche.
Die Mitgliederversammlung übernahm einen Vorschlag der Innungsgeschäftsführerkonferenz zur Anpassung des Systementgelts mit Wirkung ab 2026.
Der Vorstand empfahl den Delegierten eine Reihe weiterer Satzungsänderungen, mit denen der rückläufigen Kandidatenzahl für Ehrenamtsfunktionen Rechnung getragen werde. Die Delegierten folgten den Empfehlungen. So wurde die Mindestanzahl der Vorstandsmitglieder von zwölf auf sechs reduziert und Möglichkeiten zur Übertragung von Funktionen und Delegationsaufgaben an die Geschäftsführer geschaffen.
Den Abschluss der Veranstaltung bildete der spannende Vortrag von Bjoern Hering, einem ethischen Hacker, der es unterhaltsam verstand, den Teilnehmern die Manipulationsmöglichkeiten an modernen Autos und Schutzmaßnahmen aufzuzeigen.