Ausgabe 04 | 2024
Recht
Was Betriebe beachten müssen.
Neuer Gefahrtarif der BGHM
Zum 1. Januar 2025 tritt bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) ein neuer Gefahrtarif in Kraft. Die BGHM ist der im Kfz-Gewerbe zuständige Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.
Gesetzliche Erneuerungspflicht
Alle Berufsgenossenschaften sind gesetzlich verpflichtet, ihre Gefahrtarife mindestens alle sechs Jahre zu erneuern. Dies ist mit dem nun kommenden Gefahrtarif geschehen. Er ist die Grundlage der Beitragsberechnung, wird sich aber erst in 2026 auswirken, weil Berufsgenossenschaften die Beiträge im Wege der „nachträglichen Bedarfsdeckung“ erheben, also rückwirkend für das Vorjahr.
Unter Gefahrtarif versteht man eine Zusammenstellung von Gewerbezweigen nach Gefährdungsrisiken, hier aus den Bereichen Holz und Metall. Er ist in sogenannte Tarifstellen unterteilt, in der Gewerbezweige mit gleichem oder ähnlichem Gefährdungsrisiko zusammengefasst sind. Die Tarifstelle acht betrifft beispielsweise „Instandhaltungsunternehmen mit Service und Vertrieb von PKW, LKW, Krafträdern, Omnibussen, Traktoren“.
Steigende Beiträge ab 2026
Für die Beitragshöhe ist die sogenannte „Gefahrklasse“ entscheidend, die sich mit dem neuen Gefahrtarif in den meisten Tarifstellen erhöht hat. Grund ist eine Zunahme der Entschädigungsleistungen. Betriebe müssen sich in 2026 also auf eine Erhöhung der Beiträge einstellen.
Entlastung fürs Kfz-Gewerbe
Positiv zu bewerten ist, dass für den Gewerbe- zweig „Herstellung in Serie von Möbeln, Fenstern, Türen, Wintergärten, Treppen“, der bisher in der gleichen Tarifstelle wie Kfz- Reparaturen war, eine eigene neue Tarifstelle geschaffen wurde. In diesem Bereich kommt es nämlich zu drastischen Erhöhungen, von denen das Kfz-Gewerbe nun – in dieser Höhe – nicht betroffen sein wird.