Ausgabe 04 | 2024
Technik | Sicherheit | Umweltschutz
Auswirkungen auf die Klimaanlagentechnik.
Gewinnwarnung durch F-Gase Verordnung
Kfz-Werkstätten stehen durch die neue F-Gase Verordnung (EU) 2024/573 vor erheblichen Veränderungen.
Seit dem 11. März 2024 ist das endgültige Aus für Kältemittel mit teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (F-Gase) wie R-134a bis 2050 beschlossen. Das dürfte erheblichen Einfluss auf Verfügbarkeit und Preis der Kältemittel haben. Außerdem wurden die Anforderungen an die Qualifikation für Arbeiten an Klimaanlagen und Wärmepumpen verschärft. So muss der Qualifikationsnachweis alle 24 Monate erneuert werden.
Bis Juli 2027 möchte die EU prüfen, ob es wirtschaftliche Alternativen zu der Verwendung von F-Gasen in Kältemitteln gibt. Damit soll die technische Entwicklung in der Klimaanlagentechnik im Interesse des Klimaschutzes vorangetrieben werden. Auch die Zulieferer von Fahrzeugklimaanlagen stehen unter Druck und müssen ihre Produktentwicklung anpassen. Kfz-Betriebe müssen sich darauf einstellen, dass sich die entsprechenden Rechtsvorschriften und damit die Zulässigkeit bestimmter Kältemittel künftig in deutlich kürzeren Abständen als bisher ändern werden. Tachometer wird entsprechend informieren.