Ausgabe 04 | 2024

Technik | Sicherheit | Umweltschutz

Auswirkungen auf die Klimaanlagentechnik.

Gewinnwarnung durch F-Gase Verordnung

Kfz-Werkstätten stehen durch die neue F-Gase Verordnung (EU) 2024/573 vor erheblichen Veränderungen.

Seit dem 11. März 2024 ist das endgültige Aus für  Kältemittel mit teilfluorierten Kohlenwasserstoffen  (F-Gase) wie R-134a bis 2050 beschlossen. Das dürfte erheblichen Einfluss auf Verfügbarkeit und Preis der Kältemittel haben. Außerdem wurden die Anforderungen an die Qualifikation für Arbeiten an Klimaanlagen und Wärmepumpen verschärft. So muss der Qualifikationsnachweis alle 24 Monate erneuert werden.

Bis Juli 2027 möchte die EU prüfen, ob es wirtschaftliche  Alternativen zu der Verwendung von F-Gasen in Kältemitteln gibt. Damit soll die technische Entwicklung in der Klimaanlagentechnik im Interesse des Klimaschutzes vorangetrieben  werden. Auch die Zulieferer von Fahrzeugklimaanlagen  stehen unter Druck und müssen ihre Produktentwicklung anpassen. Kfz-Betriebe müssen sich darauf einstellen, dass sich die entsprechenden Rechtsvorschriften und damit die  Zulässigkeit bestimmter Kältemittel künftig in deutlich  kürzeren Abständen als bisher ändern werden. Tachometer  wird entsprechend informieren.