Ausgabe 04 | 2024
Technik | Sicherheit | Umweltschutz
Vereinfachung für Werkstätten.
Manometer
Es hat bedauerlicherweise länger gedauert, bis die für die Normgebung Verantwortlichen eingesehen haben, dass der genaueren Prüfmethode der Kalibrierung der Vorzug zu geben ist und die Eichung von Druckmanometern zum Einsatz bei der Sicherheitsprüfung (SP) abgeschafft werden kann.
Das Nebeneinander von Kalibrieren und Eichen von Druckluftmanometern war weder fachlich noch technisch sinnvoll zu begründen und kostete die Werkstätten nur unnötig Zeit und Geld. Da half auch die halbherzige Regelung, alles, was mit der Bremswirkungsprüfung auf dem Bremsenprüfstand zu tun hatte, von der Eichung zu befreien, nur begrenzt weiter. Für den Rest der Prüfungen bei der SP mussten die dort eingesetzten Druckmanometer nämlich dennoch formal kalibriert und geeicht sein. In der Konsequenz bedeutete das, dass mit ein und demselben Manometer zwar die Bremswirkungsprüfung, aber nicht die weiteren Druckprüfungen im Rahmen der SP durchgeführt werden durften.
Damit ist nun endlich Schluss! Der Bundesrat hat die Eichpflicht und damit die Doppelprüfung von Druckmanometern mit Wirkung zum 1. Januar 2025 aufgehoben.
Lediglich das Inverkehrbringen, also der Neukauf der Messgeräte, unterliegt weiterhin dem Mess- und Eichrecht (Ersteichung; PTB-/CE-Kennzeichnung). Alle dann folgenden Prüfungen sind ausschließlich Kalibrierungen.
Eine Anpassung der Nachweise der Prüfmittel in der Software AÜK Plus wird zeitnah erfolgen.