Ausgabe 06 | 2022
Wer nicht handelt, wird behandelt
Lohnt sich die AU für Werkstätten?
Wer nicht handelt, wird behandelt
Die amtlichen Fahrzeuguntersuchungen wie die Haupt- und Abgasuntersuchung sind nicht nur vom Gesetzgeber vorgeschrieben, sondern sind für Werkstätten auch wirksame Kundenbindungsmittel und sichern die Werkstattauslastung. Ob sie darüber hinaus auch genug Geld in die Kasse bringen, wird von Werkstattbetrieben zunehmend unterschiedlich beurteilt.
Einige Kfz-Unternehmer fragen sich derzeit beim Thema „AU“, ob man wirklich immer alles selber machen muss. Verlockend ist für manche die Vorstellung, die Abgasuntersuchung – im Rahmen der Durchführung der HU – vom Überwacher gleich mitmachen zu lassen. Nicht nur aus Bequemlichkeit, sondern auch wegen der den Investitionen nachgelagerten Kosten, wie Leasingraten, Gebühren, Wartung etc. kommt dieser Gedanke in manchen Kopf. Dort bleibt er allerdings nur dann, wenn die Sache nicht bis zu Ende bedacht wird.
Viele Gründe sprechen gegen Auslagerung
Denn organisatorische, personelle und finanzielle Gründe sprechen nach wie vor dafür, die Abgasuntersuchung nicht einfach an den Überwacher „auszulagern“. Werkstätten verlieren ihre zeitliche Flexibilität, wenn externe Personen die beigestellte Prüfung nur zu festen Zeiten übernehmen können. Und womit soll das eigene Personal in dieser Zeit ausgelastet werden? Zudem büßt die Werkstatt in den Augen vieler Kunden an Kompetenz und Reputation ein. Letztlich verliert die Werkstatt auch noch die Lufthoheit über Kundendaten, wenn sie den Zugriff darauf dem Überwacher ermöglicht.
So sollten Werkstattunternehmer auch genau nachrechnen, bevor sie sich leichtfertig von der Durchführung von hoheitlichen Prüfungen, wie der AU, verabschieden.
Variierende Gebühren
Das eigentlich Erstaunliche ist aber, dass die Konditionen der Überwacher in Sachen „Werkstatt-AU“ sehr unterschiedlich und vor allem intransparent ausfallen. So variieren die Gebühren für „§ 29“ landesweit beträchtlich. Folge auch davon, dass die Preise in den letzten Jahren von den Überwachern stetig deutlich angehoben wurden. Profitiert haben davon aber oftmals nicht die Werkstätten, die die Abgasuntersuchung selbst durchführen. D. h., steigende HU-Gebühren füllten bislang vor allem die Kassen der Überwacher, während AU-Werkstätten i. d. R. davon kaum profitierten. So geben Werkstattbetreiber an, seit Jahren durchschnittlich nur um die 40,- Euro je durchgeführte AU zu erzielen.
55 ist die neue 40
Das es auch anders geht, zeigen jedoch immer mehr Kfz-Betriebe, die mit dem kühlen Kopf eines Kaufmanns rechnen. Sie bekennen sich zur Durchführung der AU und kämpfen mit Erfolg für höhere Anteile von der Prüfgebühr für ihre erbrachte Leistungen. Solche Betriebe sind der Betriebsberatungsstelle von KFZ-NRW persönlich bekannt. Sie beweisen: 55 ist die neue 40! In Zeiten von steigenden Aufwendungen sollte diese längst überfällige Diskussion von allen AU-Betrieben mit ihren Überwachern geführt und alte „Partnerschaften“ auf den Prüfstand gestellt werden. Also ran an den Verhandlungstisch!