Ausgabe 06 | 2023

Recht

Zugangsbeschränkungen zu Herstellerinformationen unzulässig.

Nieder mit den Schranken!

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärt Zugangsbeschränkungen zu Herstellerinformationen für unzulässig.

Dass die europäische Typgenehmigungsverordnung es den Fahrzeugherstellern verbietet freie Werkstätten beim Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen gegenüber markengebundenen Unternehmen zu benachteiligen, ist mittlerweile zu einer Floskel verkommen, weil die gleiche Verordnung die Hersteller ebenfalls dazu zwingt, den Zugang zu sicherheitsrelevanten Merkmalen durch bestimmte Sicherheitstechnologien zu schützen.

Das „Secure Gateway“ ist eine solche Sicherheitstechnologie. Will eine Werkstatt zum Beispiel die Kamera des Spurhalteassistenten neu kalibrieren, muss das Diagnosegerät je nach Fabrikat mit dem Herstellerserver verbunden sein. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Für den EuGH eine unzulässige Beschränkung der freien Werkstätten (Urteil v. 5.10.2023, Az. C‑296/22).

„Secure-Gateway“

Ein guter Tag für die Freien. Wenn da nicht das „aber“ wäre: was kommt nach dem Secure-Gateway? Wie können Manipulationen verhindert werden, wenn der Zugang zu sicherheitsrelevanten Merkmalen nicht einmal eine Registrierung beim Hersteller voraussetzt? Die Typgenehmigungsverordnung garantiert zwar den direkten Fahrzeugdatenstrom
zwischen Auto und Werkstatt.

Allerdings geht sie hierbei von der OBD-Technologie aus, die über kurz oder lang von der Datenübertragung „over-the-air“ ersetzt oder zumindest ergänzt werden dürfte. Und bei nüchterner Betrachtung wird klar, dass es um viel mehr geht als um den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen. Wenn man unter „Fahrzeugdaten“ alle Daten versteht, die in einem Auto „gespeichert“ sind, zum Beispiel das Nutzerverhalten der Fahrer („Mein Navi zeigt mir den direkten Weg zur nächsten Pizzeria, E-Tankstelle, Werkstatt, …“), wird schnell klar, dass bei einer sektorspezifischen Gesetzgebung für den Zugang zu Fahrzeugdaten viele Marktteilnehmer ein Wörtchen mitreden wollen.