Ausgabe 01 | 2023

Wenn der Auditor zweimal klingelt

Neue Aufgaben für die Kfz-Innungen.

Neue Aufgaben für die Kfz-Innungen.

Mit der Einführung der Akkreditierten Überprüfung im Kfz-Gewerbe (AÜK) haben die Kfz-Innungen neue Aufgaben übernommen.

Nun entscheiden die Innungsgeschäftsstellen nicht nur über die Anerkennung von Werkstätten zur Durchführung von AU, SP oder GAP und kontrollieren die Einhaltung der Anerkennungsvoraussetzungen durch wiederholte Überprüfungen der Betriebe; als AÜK-Kontrollstellen überwachen sie außerdem die Einhaltung der Qualitätsanforder­ungen der DIN ISO 17020.
Zu diesem Zweck werden sogenannte „Audits“ durchgeführt. Die Innungsbeauftragten übernehmen für den Innungsbezirk damit zusätzlich die Funktion von „Auditoren Region“.

Bei ihren turnusmäßigen Besuchen in den anerkannten Werkstätten überprüfen diese Innungsmitarbeiter wie bisher bereits, ob die vorgeschriebenen Prüf- und Messgeräte vorhanden und im ordnungsgemäßen
Zustand sind. Soweit es der Betriebsverantwortliche versäumt hat, der Innungsgeschäftsstelle notwendige Dokumente zuzuleiten, wie z.B. Kallibriernachweise, Schulungsbescheinigungen, wird der Innungsbeauftragte bei seinem Besuch nachfragen. Soweit der Betrieb nicht selber dazu in der Lage ist, kann der Innungsbeauftragte behilflich sein, die Dokumente in die Zentrale Datenbank zu portieren.
Außerdem muss er die fachliche Eignung der verantwortlichen Personen, sogenannte „Inspektoren“, in Form einer Arbeitsprobe (dem „Witness-Audit“) vor Ort überprüfen. Hierfür lässt er den Inspektor eine Prüfung an einem Fahrzeug durchführen (AU, SP oder GAP) und überzeugt sich davon, dass der Inspektor diese korrekt durchführt und in vorgeschriebener Weise dokumentiert.
In aller Regel wird dem Betriebsverantwortlichen der Besuchstermin vorab mitgeteilt. Er sollte im eigenen Interesse dafür sorgen, dass die als Inspektoren gemeldeten Mitarbeiter auch angetroffen werden können.


Der Betrieb ist verpflichtet, dem Innungsbeauftragten den Zugang zu ermöglichen. Wird der Zugang ohne nachvollziehbaren Grund verwehrt, was der absolute Ausnahmefall sein dürfte, kann die Innung die Anerkennung entziehen! In NRW werden von den etwa 80 Auditoren Region mehr als 5.600 AÜK-Audits durchgeführt werden. Eine große Aufgabe für die Innungsorganisation, bei der die Betriebsverantwortlichen die Auditoren Region im eigenen Interesse nach Kräften bei ihrem Besuch unter­stützen sollten.