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Vertrieb
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Aktuelle Vertriebsinformationen
Informieren Sie sich jetzt über alle aktuellen Themen rund um den Vertrieb und Neuerungen im KFZ-Bereich.
Änderungen Gewährleistung + AGB 2026
Ab 31.07.2026 gilt das neue Gewährleistungsrecht („Recht auf Reparatur“). Im Zuge dessen empfiehlt KFZ-NRW, die Neuwagen- / Gebrauchtwagen- und Teile-AGB auszutauschen. Die Reparaturbedingungen Stand 2022 bleiben unverändert.
Die Aufzeichnung der zugehörigen Informationsveranstaltung vom 09.09.2026 finden Sie hier.
Jetzt gibt's Kohle für die Stromer
Exklusives Schulungsangebot für Innungsmitglieder.
In 2022 gibt es für die Halter von Elektroautos bares Geld. Ab jetzt können Privatleute aber auch Flottenbetreiber jedes Jahr Geld für ihre E-Autos erhalten. Bis 2030 werden diese Prämien von Jahr zu Jahr steigen von 250 bis 365 € pro Auto. Für den Autohandel ein zusätzliches Instrument der Kundenbindung, wenn er selbst als Dienstleister und Prämienvermittler für seine Kunden tätig wird.
Vertikal-GVO
Für die Vertriebsverträge zwischen Automobilherstellern und ihren Händlern bildet die Vertikal-GVO die wettbewerbsrechtliche Basis, für den After Sales und die Serviceverträge ist dazu noch die Kfz-GVO relevant.
Beide laufen 2022 bzw. 2023 aus. Die Vertikal-GVO steht nun zur Überprüfung durch die EU-Kommission.
Dazu hat die Abteilung Betriebswirtschaft des ZDK eine Broschüre mit den Forderungen des Automobilhandels erstellt.
