Tarifverträge

Personal & Recht

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Hier können Sie die aktuellen Texte der derzeit gültigen Tarifverträge für das Kraftfahrzeuggewerbe in NRW einsehen. Zugleich erhalten Sie von uns Antworten auf Ihre Fragen zu Auslegung und Anwendung unserer Tarifverträge.

Das ändert sich in 2023

Neues Jahr, neue Gesetze

Versicherungssteuerpflicht entgeltlicher Garantiezusagen

Nach einer deutlichen Verlängerung der Übergangsfrist ist nun ab dem 1.1.2023 die vom Bundesfinanzministerium (BMF) in seinem Schreiben vom 11.5.2021 geäußerte neue Rechtsauffassung zur steuerlichen Behandlung von Garantiezusagen eines Kfz-Händlers endgültig anzuwenden. In diesem Schreiben hat das BMF festgestellt, dass entgeltliche Garantiezusagen eines Kfz-Händlers zwar als umsatzsteuerfrei, dafür aber als versicherungssteuerpflichtig zu beurteilen sind. Ebenso ist dort festgelegt, dass bei einer aufgrund einer entgeltlichen Garantiezusage durchgeführten Garantiereparatur kein Vorsteuerabzug für die getätigten Aufwendungen (z.B. Ersatzteile) geltend gemacht werden kann. Alternativen zu entgeltlichen Garantiezusagen werden aber mittlerweile am Markt angeboten.

 

Übergangsfrist zur Pflichteintragung ins Transparenzregister läuft zum 31.12.2022 ab

Mittlerweile müssen alle Gesellschaften bzw. Unternehmen dafür sorgen, dass sie im Transparenzregister eingetragen sind und dass sich ihr wirtschaftlich Berechtigter direkt aus dem Transparenzregister ergibt. Ausgenommen von dieser Pflicht sind nur Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), Einzelkaufleute und Vereine. Zum 30.6.2022 ist diese Pflicht u.a. schon für die AG, die europäische SE, die KGaA und die GmbH in Kraft getreten. Zum 1.1.2023 besteht diese Pflicht zur Eintragung ins Transparenzregister nun ausnahmslos auch für alle anderen Unternehmensgesellschaften (z.B. oHG und KG).

 

Verpflichtende Nutzung des BEA-Verfahrens

Die bislang nur freiwillige Nutzung des BEA-Verfahren („Bescheinigungen Elektronisch Annehmen“) der Bundesagentur für Arbeit für die elektronische Übermittlung von Arbeitsbescheinigungen, welche die Arbeitsagenturen benötigten, ist ab dem 1.1.2023 für alle Arbeitgeber verpflichtend.

 

Elektronische Übermittlung der Entgeltabrechnungsdaten an die Rentenversicherung

Gem. dem aktualisierten § 28p Abs. 6a SGB IV müssen Arbeitgeber ab dem 1.1.2023 ihre Entgeltabrechnungsdaten grundsätzlich elektronisch an die Rentenversicherung übermitteln. Alle Arbeitgeber können jedoch mittels formlosen Antrags an die zuständige gesetzliche Rentenversicherung einen Verzicht auf eine elektronische Übermittlung der Entgeltabrechnungsdaten (Daten nach § 28p Abs. 6a SGB IV) erklären - unter Angabe der Betriebsnummer. Der Verzicht gilt dann für Zeiträume bis zum 31.12.2026.

 

Verpflichtender Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf gelbem Papier hat bald ausgedient. Seit dem 1.1.2022 läuft schon eine Pilotierung des Abrufs der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) durch die Arbeitgeber bei den gesetzlichen Krankenkassen. Ab dem 1.1.2023 wird das Meldeverfahren zur eAU (also der Abruf von AU-Daten bei den Krankenkassen auch für Arbeitgeber) verpflichtend. Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber von da an auch keine AU-Bescheinigung mehr vorlegen. Was allerdings - zumindest vorerst - erhalten bleiben soll, ist eine ärztliche Papierbescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit als gesetzlich vorgesehenes Beweismittel. Außerdem hat der Arbeitnehmer weiterhin die Pflicht, dem Arbeitgeber seine Arbeitsunfähigkeit zu melden und diese ärztlich feststellen zu lassen.

 

Erhöhung des Künstlersozialabgabesatz auf 5 %

Der Künstlersozialabgabesatz lag seit 2018 – auch während der schwierigen Phase der Coronapandemie – unverändert bei 4,2 %. Dieser Beitragssatz konnte nun nicht mehr gehalten werden. Mit der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2023 wird der Abgabesatzes im Jahr 2023 auf 5,0 % und damit ein Anstieg von 0,8 % festgelegt.

 

Änderungen in der Sozialversicherung und aktuelle Rechengrößen 2023

Der ZDH hat eine Übersicht mit den wichtigsten Änderungen im Sozialversicherungsrecht erstellt (Anlage). Vor allem können der Übersicht die aktuellen Rechengrößen bzw. Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung 2023 entnommen werden.

 

Download: Änderungen in der Sozialversicherung 2023

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