Ausgabe 02 | 2023

Technik | Sicherheit | Umweltschutz

Prüfen ohne Pause

Qualitätsmanagementsystem AÜK.

Das Kfz-Gewerbe führt als größte Prüforganisation neben den Überwachungsorganisationen seit langem erfolgreich amtliche Fahrzeugprüfungen in den dafür anerkannten Werkstätten durch. Seit zwei Jahren unter dem Label AÜK.

AÜK – Akkreditierte Überprüfung im Kraftfahrzeuggewerbe – steht dabei für das Qualitätsmanagementsystem, das den operativen Rahmen bildet. Neue Regeln aus Gesetzen, Verordnungen, Normen etc. fließen zeitnah in die Dokumentation ein und sind von den anerkannten Werkstätten anzuwenden. Die wichtigsten Änderungen bei Abgasuntersuchung, Sicherheitsprüfung und Gasanlagenprüfung betreffen den Prüfablauf.

Mit der 55. Änderungsverordnung zur StVZO wurde klargestellt, dass es nicht erlaubt ist, eine begonnene Prüfung, in der AÜK als Inspektion bezeichnet, zu unterbrechen, um festgestellte Mängel direkt zu beseitigen. Dies hat zur Folge, dass bei festgestellten Mängeln die In-spektion zwingend mit einem Prüfbericht mit negativem Ergebnis abzuschließen und dieses in der Software AÜK Plus zu erfassen ist. Nach Beseitigung der Mängel ist dann eine erneute Inspektion durchzuführen. Diese kann sich auf die Prüfung der Mängel beschränken. 
Bei Feststellung von Mängeln sind also zwei Inspektionen inklusive Dokumentation erforderlich. Dadurch ist auch die Erstellung einer korrekten Mängelstatistik für den Verordnungsgeber gewährleistet. Schließlich ist die Dokumentation von Mängeln das beste Argument für die Notwendigkeit eines Prüfverfahrens.

Eine Vorprüfung zur Behebung festgestellter Mängel vor der eigentlichen Prüfung des Fahrzeugs zum Zweck der Vorbereitung auf die AU, AUK, SP oder GAP ist zulässig. Damit die festgestellten und beseitigten Mängel dabei nicht für die Mängelstatistik „verloren“ gehen, ist dieses in AÜK Plus zu dokumentieren. Die Software bietet dazu entsprechende Auswahlmöglichkeiten, wie die folgenden Beispiele zeigen.

 

ASA - Schnittstelle

In der Bremsenprüfstandsrichtlinie ist die ASA-Schnittstelle zur manipulationssicheren Übertragung der Bremswerte verbindlich vorgeschrieben. Bereits im Markt befindliche Bremsenprüfstände ohne diese Schnittstelle mussten nachgerüstet werden, sofern auf ihnen amtliche Fahrzeugprüfungen durchgeführt werden.

Die Verpflichtung der Schnittstelle ist die eine Seite der Medaille, die Verpflichtung ihrer Nutzung die andere Seite. Bei der Durchführung der Hauptuntersuchung und der Sicherheitsprüfung durch einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation muss dieser die ASA-Schnittstelle zur Übertragung der Werte aus dem Bremsenprüfstand gemäß HU-Richtlinie nutzen.

Wird die Sicherheitsprüfung hingegen durch eine anerkannte Werkstatt durchgeführt, ist dieses gemäß SP-Richtlinie nicht vorgeschrieben. KFZ-NRW empfiehlt dennoch die Nutzung, da es den Prüfablauf, aber vor allem das Prüfergebnis der Bremswirkungsprüfung, sicherer und unangreifbar macht.