Ausgabe 01 | 2024

Betriebswirtschaft

Europäische Union beschließt Verschärfung der Geldwäschebestimmungen.

Das Ende der dicken Marie

Die neue EU-Verordnung  ist beschlossen, aber sie tritt frühestens im Herbst 2026 in Kraft und verbietet Barzahlungen von über 10.000 Euro. Es handelt sich um eine Höchstgrenze. EU-Mitgliedstaaten können im nationalen Bereich niedrigere Grenzwerte bestimmen. Die Neuregelung ist vor allem in Deutschland umstritten, welches als eines der wenigen EU-Länder bisher noch keine Obergrenze kennt. Hier müssen sich Käufer bisher lediglich ausweisen, wenn sie eine Bargeldtransaktion mit einem Betrag von über 10.000 Euro tätigen wollen.

Die Obergrenze gilt für Zahlungen zwischen zwei Unternehmen (B2B – Business-To-Business) als auch zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C – Business-To-Consumer). Das heißt, wer beispielsweise ein Auto für mehr als 10.000 Euro beim Händler erwirbt, muss dies künftig bargeldlos bezahlen. Ausgenommen sind allerdings Verkäufe von Privat an Privat: Wer zum Beispiel seinen Gebraucht-

wagen von einem Nachbarn kauft, kann diesen auch künftig unbegrenzt in bar bezahlen. Weitere Verschärfungen gibt es für Akteure im Kryptowährungssektor und im Handel mit Luxusgütern, wie Juweliere, Yachtverkäufer oder Kunsthändler. Ab 2029 sollen die Geldwäsche-Vorschriften auch auf alle Erstliga-Fußballvereine und Spielervermittler ausgeweitet werden.