Ausgabe 02 | 2026

Betriebswirtschaft

Die neue Abfallverbringungsverordnung der EU.

Abfall-Alarm: Die fiese Haftungsfalle droht

Seit dem 21. Mai 2026 greift die neue Abfallverbringungsverordnung der EU. Damit gelten strengere Pflichten und eine schärfere Haftung bei Prüfungen für alle Beteiligten.

Bisher endete die Verantwortung für Werkstattabfälle meist mit dem Kürzel auf dem Übernahmeschein. Doch diese Sorglosigkeit wird nun zum betriebswirtschaftlichen Risiko, da der Gesetzgeber die Haftung massiv ausweitet. Wer Abfälle produziert, bleibt künftig bis zum finalen Verbleib in der Pflicht.

Jede grenzüberschreitende Verbringung von Altreifen oder Metallschrott erfordert nun eine lückenlose digitale Vorab-Registrierung. Betriebe dürfen sich nicht mehr blind auf bunte Zertifikate verlassen, sondern müssen ihre Entsorgungspartner aktiv prüfen. Damit wird die eigene Dokumentation vom lästigen Papierkram zu einem wichtigen Schutzschild für den Betrieb.

Ein illegal entsorgter Reifen in einem Drittstaat kann den ursprünglichen Betrieb heute teuer zu stehen kommen. Mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro droht ein massiver Einschnitt in die Rentabilität, der durch nichts zu rechtfertigen ist. Die Frage nach der DIWASS*-Fähigkeit des Partners wird damit zur unternehmerischen Pflichtaufgabe.

*DIWASS = Digital Waste Shipment System ist ein digitales System für Verwaltungsverfahren bei der grenzüberschreitenden Abfallentsorgung.