Ausgabe 02 | 2026

Betriebswirtschaft

Neue Regelungen für E-Auto- Förderungen im Überblick.

Förderkohle

Die Bundesregierung fördert den Kauf von Elektroautos rückwirkend ab Januar 2026 wieder mit einer Kaufprämie. Anträge für die Kaufprämie können Privatpersonen ab Mitte Mai 2026 (Stand: 13.05.2026) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)stellen. Dazu steht ein Online-Portal zur Verfügung.

Fördergeld gibt es für erstmals in Deutschland zugelassene Neufahrzeuge der Klasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender und Plug‑in-Hybrid-Antrieb. Zu der Fahrzeugklasse M1 gehören Pkw und Wohnmobile unter 3,5 Tonnen. Die Förderung gibt es sowohl beim Kauf als auch beim Leasing der Elektroautos. Gebrauchte E-Autos werden nicht gefördert.

Beantragen können die E-Auto-Förderung Privatpersonen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen des gesamten Haushalts von bis zu 80.000 Euro jährlich. Die Einkommensgrenze erhöht sich für bis zu zwei Kinder unter 18 Jahren um je 5.000 Euro, höchstens auf 90.000 Euro.

Je nach Einkommen, Haushaltsgröße und Fahrzeugtyp gibt es zwischen 1.500 und 6.000 Euro. Diese Zuschüsse plant die Bundesregierung bei der neuen E-Auto-Förderung:

  • Der Zuschuss beträgt für reine E-Autos mindestens 3.000 Euro, für Plug‑in-Hybride mindestens 1.500 Euro.
  • Für die ersten beiden Kinder im Haushalt steigt der Zuschuss um jeweils 500 Euro auf insgesamt max. 4.000 Euro.
  • Bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen pro Jahr unter 60.000 Euro ist eine Gesamtförderung bis zu 6.000 Euro für reine E-Autos und 4.500 Euro für Plug‑in-Hybride oder E-Autos mit Range-Extender möglich.
  • Beim Leasing ist für die Förderung entscheidend, dass das Fahrzeug auf den Leasingnehmer zugelassen wird. Dieser muss auch den Förderantrag stellen.
  • Antragsteller müssen das Fahrzeug für eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab Erstzulassung behalten.