Ausgabe 02 | 2026

Betriebswirtschaft

Warum der richtige Stundenverrechnungssatz über den Werkstatterfolg entscheidet.

Schätzt Du noch oder rechnest Du schon?

Wirtschaftlicher Erfolg in der Werkstatt ist vor allem abhängig von der Kalkulation eines kostendeckenden und gewinnorientierten Stundenverrechnungssatzes (SVS). Entscheidend dafür ist die Kenntnis von Auslastung, Mitarbeiterproduktivität, Kosten und Renditeerwartung.

Leider verlassen sich viele Betriebsinhaber bei der Festlegung ihres SVS auf die Marktpreise im Umfeld – und hoffen darauf, dass dieser zur Kostendeckung und für den Profit schon reichen wird. Ihr Argument gegen eine fundierte Berechnung ist, dass schließlich der Markt die Höhe des SVS vorgebe. Kurz: eine oberflächliche Wettbewerbsbeobachtung ersetzt die Kalkulation.

Eine eigene SVS-Kalkulation unterbleibt oftmals auch deshalb, weil Werkstattinhabern die anfallenden betrieblichen Kosten im Detail nicht bekannt sind. Dabei werden häufig Mindereinnahmen aus gewährten SVS-Nachlässen für Kunden, internen Arbeiten oder Gewährleistungsarbeiten unterschätzt.

Die Grundlage einer betriebswirtschaftlichen Betrachtung ist die Ermittlung eines kostendeckenden SVS. Hierzu werden alle betrieblichen Kosten aus der BWA (monatliche Betrachtung) bzw. der G+V-Rechnung (jährliche Betrachtung) ins Verhältnis zu den verkauften Stunden gesetzt. Letztere ergeben sich aus der Summe der fakturierten Arbeitsstunden, bezogen auf den Betrachtungszeitraum.

Der durchschnittliche Arbeitskostensatz (die Kosten je aufgewendeter Arbeitsstunde) liegt aktuell bei freien Werkstätten bei rd. 85,- Euro, wovon rd. 55-60 % auf die Personalkosten entfallen.

Um den kostendeckenden SVS vollständig zu ermitteln, müssen auch kalkulatorische Kosten berücksichtigt werden, die nicht in den betrieblichen Kosten erfasst werden. Dazu gehören – je nach Rechtsform, Vermögen und Eigentumsverhältnissen - der kalk. Unternehmerlohn, kalk. Mieten, kalk. Verzinsung des Eigenkapitals und kalk. Abschreibungen. Der kalk. Unternehmerlohn ist die Tätigkeitsvergütung des Betriebsinhabers, die kalk.  Miete wird ggf. für die Nutzung von eigenen Grundstücken und Gebäuden angesetzt. Kalkulatorische Abschreibungen sollen den tatsächlichen Wertverlust von Anlagevermögen wie Maschinen oder Gebäude realistisch erfassen.

Der kalkulierte SVS sollte natürlich einen Betriebsgewinn beinhalten. Unter Berücksichtigung der betrieblichen und kalk. Kosten erwirtschafteten - lt. Betriebsvergleich des KFZ-NRW für das Berichtsjahr 2024 - die „oberen“ 30 % der Teilnehmerbetriebe einen Spartenergebnis von rd. 8 %.  Davon entstammten aus den Bereichen verkaufte Stunden (rd. 75 %) und Material (rd. 25 %). Demnach sollten aus dem Lohnerlös der Werkstatt nach Abzug aller betrieblichen und kalk. Kosten ein Gewinnergebnis von ungefähr 6 % verbleiben.

Das klingt eher wenig, hängt aber damit zusammen, dass gewinnbeeinflussende Prozesse und Strukturen, wie „betriebliche Auslastung“ und das Verhältnis zwischen „aufgewendeten und abgerechneten Stunden“ so manche Renditeerwartung deutlich reduzieren können.

Letztlich entscheidet über den wirtschaftlichen Erfolg, welchen tatsächlichen SVS der Betrieb realisieren kann. Bei einem Std.-VS von z.B. 85,- Euro, einer eher schlechten Auslastungssituation von 70 % anstatt von 85 % und im Schnitt 20 % nicht abrechenbaren Stunden, erzielt ein Betrieb statt 100 % je Arbeitsstunde lediglich 65 % der erwarteten Einnahmen. Also 56,- € statt 85,- €.

Dieser Umstand macht deutlich, dass eine solche Diskrepanz nicht mit einer weiteren SVS-Erhöhung auszugleichen ist, sondern mit einer Kalkulation beginnt und in der Verbesserung von Strukturen und Prozessen endet.

Für Rückfragen und individuelle Stundenverrechnungssatzkalkulationen steht die Betriebsberatungsstelle gern kostenfrei zur Verfügung.