Ausgabe 02 | 2026
Technik | Sicherheit | Umweltschutz
Neue Schulungsmodule und Dokumentationspflichten für die Klimaanlage.
Kälte-Schock: Ohne neuen Schein bleibt die Klima aus
Die neuen Qualifikationsmodule für Arbeiten an Klimaanlagen wurden konkretisiert. Für Werkstätten entstehen neue Schulungsmodule und Dokumentationspflichten.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1893 konkretisiert die Anforderungen und definiert die modularen Ausbildungsinhalte der neuen Sachkundebescheinigungen. Die alten Nachweise behalten noch bis zum 12. März 2029 ihre Gültigkeit. Ab dann müssen die Schulungen alle siebe Jahre aufgefrischt werden. Dies kann auch im Online-Format stattfinden, sofern die praktischen Inhalte durch eine Selbsterklärung bestätigt werden.
Für Kfz-Betriebe sind vor allem die Module der Kategorie M relevant:
- M1 berechtigt zum umfassenden Service, der Reparatur und Rückgewinnung von R134a und R1234yf Anlagen
- M2 umfasst ebenfalls Arbeiten an den oben genannten Anlagen, jedoch nur unter Verwendung automatisierter Rückgewinnungs- und Befüllstationen
- M3 gilt für Arbeiten an CO2-Anlagen (R744).
Betriebe, die an Kälteanlagen von Kühllastkraftwagen oder Kühlanhängern arbeiten, benötigen die Module A1, A2 oder D.
Neu sind zudem erweiterte Dokumentationspflichten. Aufzeichnungen über Art, Menge und Verbleib zurückgewonnener Kältemittel müssen mindestens fünf Jahre aufbewahrt und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden können.
