Ausgabe 03 | 2023

Recht

Nur der Meister kann‘s

Meisterzwang bei der Abgasuntersuchung.

Gericht bestätigt Meisterzwang bei der Abgasuntersuchung.

Obwohl die Straßenverkehrszulassungsordnung in diesem Punkt unmissverständlich ist, taucht immer wieder die Frage aus, welche Anforderungen an die verantwortliche Person im Rahmen der Abgasuntersuchung zu stellen sind. „Reicht nicht auch eine Ausübungsberechtigung?“ Allerdings unterscheidet sich der hoheitliche Bereich der AU in diesem Punkt vom reinen Handwerksrecht. Die Handwerksordnung lässt eine Reihe von Ausnahmetatbeständen zu, z.B. die „Altgesellenregelung“, nach der unter bestimmten Umständen auch ein Nicht-Meister handwerklich tätig werden darf.

Das hat nichts mit den Anforderungen im Rahmen der hoheitlichen AU zu tun. Hierzu berechtigt nur die Meisterprüfung zum Kfz-Mechatroniker, -Mecha­niker, -Elektriker bzw. -Techniker (übrigens nicht der Karosserie- und Fahrzeugbauer). Das hat jüngst noch einmal das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt (Beschluss vom 2. September 2022, Az. 6 L 450/22). Damit ist klar: die verwaltungsrechtliche Anerkennung von der Kfz-Innung erhält nur, wer die Meisterprüfung bestanden hat.