Ausgabe 03 | 2023
Technik | Sicherheit | Umweltschutz
Sicherheit zuerst
Arbeitsplatzgestaltung für Hochvolt- und Gasfahrzeuge.
Das berufsgenossenschaftliche Standardwerk „Fahrzeuginstandhaltung“ wurde überarbeitet und berücksichtigt auch die Arbeitsplatzgestaltung für Hochvolt- und Gasfahrzeuge.
Der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften, die DGUV, gibt mit seinen Regelwerken den Stand der Technik wieder und hilft Betrieben so bei der Konkretisierung von Arbeitsschutzzielen. Im März wurde eine Überarbeitung der DGUV Regel 109-009 „Fahrzeuginstandhaltung“ veröffentlicht.
Diese behandelt alle Aspekte der fachgerechten und sicheren Arbeitsweise in Kfz-Werkstätten, beginnend von der Arbeitsplatzeinrichtung über die Auswahl und Bereitstellung passender Arbeitsmittel, bis hin zur Durchführung von Instandhaltungs- und Restaurationsarbeiten. Das Ziel der DGUV ist dabei den Betrieben durch konkrete Präventionsmaßnahmen mit einem hohen Praxisbezug, bei der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, behilflich zu sein. Unternehmer sind für die Risikobeurteilung und den Arbeitsschutz in ihren Betrieben verantwortlich.
Sobald neue Fahrzeugtechnologien in den Markt eingeführt werden, sollten die Verantwortlichen diese in die Gefährdungsanalyse mit einbeziehen. Dies gilt insbesondere, wenn Mitarbeiter auch einmal Arbeiten allein ausführen. Während im üblichen Werkstattablauf Unfälle rasch bemerkt werden und Erste-Hilfe-Maßnahmen eingeleitet werden können, ist dies bei Alleinarbeiten in der Regel nicht der Fall.
Bei einer geringen Gefährdungslage genügt die Bereitstellung von Erste-Hilfe-Material zur Selbstversorgung sowie der Zugriff auf ein Telefon. Sollte ein erhöhtes Gefährdungspotential vorliegen sind z.B. auch Kontrollgänge oder Kontrollanrufe ein probates Hilfsmittel. Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall bietet auf ihrer Webseite unter der Rubrik „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“ kostenfreie Praxishilfen und Vorlagen für Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen für das Kfz-Handwerk an.
Zu den wesentlichen Anpassungen zählen insbesondere:
- Eine themenorientierte Struktur mit Glossar
- Die Instandhaltung an Fahrzeugen mit neuen Antriebstechniken
- Die Instandhaltung von Leichtbau-Fahrzeugen
- Die Instandhaltung an Sicherheits-, Komfort- und Sekundärsystemen
Eine gedruckte Fassung sollte über die DGUV ab Mai bestellbar sein. Eine digitale Fassung kann hier heruntergeladen werden.
Versicherungsschutz bei der Reparatur von HV-Fahrzeugen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden (Urteil v. 24.1.2023, VI ZR 1234/20), dass im Falle einer ausgebauten Antriebsbatterie die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters nicht für ein durch diese Batterie ausgelöstes Schadensereignis in der Werkstatt aufkommen muss. Sollte der Werkstatt ein Schaden z.B. durch einen Werkstattbrand entstehen, welcher von einer durchgehenden Batterie ausgelöst wurde, wäre vielmehr die Gebäudeversicherung zuständig. Betriebe sollten ihre Versicherung darauf überprüfen lassen.