Ausgabe 03 | 2025
Betriebswirtschaft
Neue Gebühren & strengere Fristen.
Teuer, teurer, Steuerberater
Seit dem 1. Juli 2025 dürfen Steuerberater ihre Gebühren spürbar anheben.
Der Bundesrat hat einer entsprechenden Anpassung der Steuerberatergebührenverordnung zugestimmt – die erste Erhöhung seit 2020. In diesen fünf Jahren sind die Personal- und Sachkosten in den Kanzleien laut Bundesfinanzministerium (BMF) deutlich gestiegen. Nun wird diese Entwicklung auch formal nachvollzogen.
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
- Wertgebühren: Diese fallen z. B. bei Erfolgsrechnungen, Jahresabschlüssen oder Steuererklärungen an. Sie steigen um 6 Prozent.
- Lohnbuchführung: Die Kosten legen im Schnitt um rund 9 Prozent zu.
- Zeitgebühren: Wer Beratungsleistungen in Anspruch nimmt, z. B. bei der Prüfung von Steuerbescheiden oder der Klärung individueller Fragen, zahlt künftig nach angefangenen Viertelstunden (vorher: halbe Stunde). Auch hier beträgt die Steigerung etwa 6 Prozent.
- Pauschalvergütungen: Die bisher geltenden Beschränkungen und Verbote entfallen – Pauschalen können nun ausdrücklich vereinbart werden.
- Elektronische Mitteilungen: Erstmals gibt es feste Gebührenrahmen, z. B. für Mitteilungen ans Finanzamt zu elektronischen Aufzeichnungssystemen.
Was bedeutet das für Mandanten?
Jetzt ist der richtige Moment, das Mandat mit dem Steuerberater zu prüfen: Welche Aufgaben bleiben künftig in dessen Händen? Welche lassen sich vielleicht selbst erledigen? Außerdem lohnt es sich, Pauschalvereinbarungen für kleinere Anfragen oder Beratungen ins Auge zu fassen. Diese Möglichkeit ist in der neuen Verordnung ausdrücklich vorgesehen.
Fazit: Wer jetzt das Gespräch sucht, kann böse Überraschungen bei der nächsten Rechnung vermeiden – und bleibt finanziell auf der sicheren Seite.
