Ausgabe 03 | 2026

Betriebswirtschaft

Mit dem BAFA-Service wird Förderung zum Verkaufsargument.

BAFA mach baff

Autohäuser können die E-Auto-Förderung für Kunden beantragen. Doch aus dem Extra-Service darf kein unbezahlter Bürojob werden.

Seit Jahresbeginn können Privatpersonen für neu zugelassene Elektroautos und Plug-in-Hybride eine Förderung von bis zu 6.000 Euro beantragen (s. Tachometer 2/2026). Neu ist der Weg dorthin: Käufer brauchen nicht zwingend eine eigene Bund-ID. Das Autohaus kann den Antrag stellvertretend über das Portal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abwickeln.

Für Händler ist das eine Chance. Wer die Förderung direkt in den Verkauf einbindet, senkt die Hürde für den Kunden und kann den Abschluss beschleunigen. Bei komplizierten Förderprogrammen wird Bequemlichkeit zum Verkaufsargument. Der Antrag wird damit Teil der Kundenbindung.

Ganz ohne Aufwand funktioniert der Service nicht. Der Betrieb benötigt:

  • eine Vollmacht
  • ein Elster-Zertifikat oder die Bund-ID eines Verkaufsberaters
  • zwei aufeinanderfolgende Einkommensteuerbescheide
  • die Fahrzeugidentifikationsnummer
  • die Zulassungsbescheinigung

Sonderfälle können den Ablauf bremsen. Rentner oder Geringverdiener ohne Steuerbescheid müssen beim Finanzamt zunächst eine Befreiung von der Abgabe einer Steuererklärung beantragen. Fehlt ein Dokument, bleibt der Vorgang im Autohaus liegen.

Betriebswirtschaftlich lohnt sich der neue Weg deshalb nur mit klaren Abläufen. Zuständigkeiten, Datenschutz, Vollmachten und Dokumentenprüfung müssen verbindlich geregelt sein. Auch eine Servicepauschale sollte geprüft werden. Kundenservice schafft Bindung, darf aber nicht zur kostenlosen Verwaltungsleistung werden.

Wer den BAFA-Antrag sauber organisiert, macht aus Bürokratie einen Verkaufsvorteil. Entscheidend ist, den Aufwand zu kennen und zu kalkulieren.