Ausgabe 03 | 2026
Technik | Sicherheit | Umweltschutz
Sicherheitsbeauftragte sind künftig meist erst ab 50 Beschäftigten Pflicht.
SiBe erst ab 50?
Neue Schwellenwerte nehmen kleinen Kfz-Betrieben Druck, ersetzen aber keine saubere Gefährdungsbeurteilung.
Seit dem 29. Mai 2026 müssen Betriebe in der Regel erst ab 50 Beschäftigten einen Sicherheitsbeauftragten (SiBe) bestellen. Bisher lag diese Grenze bei mehr als 20 Beschäftigten. Für viele Werkstätten klingt das wie eine gelöste Schraube: weniger Pflicht, weniger Verwaltung, mehr Luft.
Doch die Kopfzahl allein entscheidet nicht. Bei mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten bleibt die Gefährdungsbeurteilung maßgeblich. Ergibt sie eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit oder ordnet der zuständige Unfallversicherungsträger die Bestellung an, bleibt ein Sicherheitsbeauftragter erforderlich.
Gerade in Werkstätten stehen Risiken nicht auf dem Papier, sondern im Alltag. Hebebühnen, Gefahrstoffe und Hochvoltsysteme bergen ein erhöhtes Gefährdungspotenzial. Bestehende Beauftragungen sollten deshalb nicht vorschnell gelöst werden. Sauber ist der Dreischritt: Gefährdungsbeurteilung aktualisieren, Entscheidung dokumentieren, Hinweise des Unfallversicherungsträgers beachten.
Eine aktualisierte DGUV Vorschrift 2 setzt ebenfalls neue Grenzen bei den Betreuungsmöglichkeiten, so ist das Kompetenzzentrenmodell bei der BGHM entfallen. Dafür wurde die Kleinbetriebegrenze des Unternehmermodells auf 20 Beschäftigte angehoben.
Welche Betreuungsform für welchen Betrieb infrage kommt, wird hier bereitgestellt.
