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Reparaturkosten-Übernahmebestätigung - überarbeitetes Formular verfügbar

Die Reparaturkosten-Übernahmebestätigung (RKÜB) wurde überarbeitet und steht nunmehr zur Nutzung zur Verfügung.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16.1.2024 ist das RKÜB-Formular angepasst worden. In der Gerichtsentscheidung wurden die Grundsätze des sog. Werkstattrisikos neu bewertet. Als Konsequenz enthalten die Formulare jetzt keine „Abtretung“ mehr, sondern eine „Zahlungsanweisung“ an die Versicherung des Unfallgegners. Einzelheiten sind den Erläuterungen zu entnehmen.

Beachten Sie:

Die Abwicklung mit Versicherungen ist oft zeitraubend. Nicht selten wird die Werkstattrechnung nur teilweise gezahlt. Eine sinnvolle Alternative zur RKÜB ist die Zusammenarbeit mit einer auf Unfallschadensabwicklung spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei. Weitere Infos unter 0211 - 9259526.

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