Aktivitäten der DUH
Neues Reifenlabel
Vorsicht: Abmahngefahr!
Fahrzeuge müssen neu gekennzeichnet werden
Vorsicht: Neues Reifenlabel - Abmahngefahr! Aktivitäten der DUH
Seit dem 1. Mai 2021 regelt die EU-Verordnung 2020/740 die neuen Kennzeichnungspflichten bei Reifen in Bezug auf Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung, Geräuschemissionen und Schneegriffigkeit. Auch wenn es in Zukunft eine deutsche Kennzeichnungsverordnung geben soll, kann die Nichtbeachtung der neuen Regeln bereits jetzt zu Abmahnungen führen (analog Verbrauchskennzeichnung).
Neue Kennzeichnungspflichten beim Neuwagenverkauf
Händler müssen Neufahrzeuge (neue Regeln gelten nicht für Gebrauchtwagen), die im Ausstellungsraum zum Verkauf angeboten werden, mit einem Label kennzeichnen, dem die Reifenparameter entnommen werden können (s.h. Muster-Label im Merkblatt). Die Label und (soweit vorhanden) weiteres technisches Werbematerial sind am Fahrzeug anzubringen. Außerdem müssen Betriebe im Besitz der passenden Produktdatenblätter sein (s.h. Muster-Produktdatenblatt im Merkblatt) und diese auf Anfrage vorlegen.
Die Kennzeichnungspflicht gilt auch für Neufahrzeuge, die über Verkaufsplattformen angeboten werden und online direkt gekauft bzw. kostenpflichtig bestellt werden können. Ob sie auch für beworbene oder auf Online-Plattformen angebotene Neufahrzeuge gilt, ist zumindest umstritten. Auf keinen Fall sollten Autohändler, die für diesen vermeintlichen Pflichtverstoß abgemahnt werden, die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben! Gerne übernimmt die Rechtsabteilung von KFZ-NRW in diesem Fall die vorherige Prüfung der Abmahnung (info@kfz-nrw.de).
Was müssen Betriebe jetzt tun?
Zunächst müssen die Fahrzeuge wie beschrieben gekennzeichnet werden. Alle notwendigen Informationen erhalten Betriebe vom Hersteller. Außerdem müssen Internetseite und Fahrzeugplattformen daraufhin geprüft werden, ob ein Direktkauf hierüber möglich ist. Wenn ja, müssen auch die angebotenen Fahrzeuge entsprechend gekennzeichnet werden (Label + technisches Werbematerial).
Weitere Informationen können dem Merkblatt entnommen werden.