Ausgabe 01 | 2025

Betriebswirtschaft

Ein profitables Geschäft.

Mit dem Strom

Service und Reparaturen von Hochvoltfahrzeugen können ein profitables Geschäft sein. Voraussetzung ist, dass die Kfz-Werkstätten ihre getätigten Investitionen in technische Ausstattung, bauliche Maßnahmen und die Schulung ihrer Mitarbeiter im Stundenverrechnungssatz einkalkulieren. Für die Kalkulation gilt zudem: eine E-Fahrzeugservicerechnung ist nicht immer mit der eines Verbrenners Eins-zu-eins vergleichbar. Beim konventionellen Fahrzeug teilt sich die Rechnungssumme in der Regel etwa je zur Hälfte zwischen Arbeitsaufwand und Einbauteilen auf, während bei den noch jungen E-Autos meist der Lohnanteil deutlich überwiegt. Das kann betriebswirtschaftlich zu einem Ertragsproblem führen, wenn der Teileerlös einen Anteil der nicht abrechenbaren Lohnerlöse subventionieren muss, zum Beispiel bei zu knappen AW-Vorgaben oder gekürzten Garantie-Verrechnungssätzen.

In der Praxis gibt es für die Kalkulation von E-Verrechnungssätzen verschiedene Herangehensweisen:

Die ungünstigste Option ist die, den üblichen Stundenverrechnungssatz einfach für E-Fahrzeuge anzuwenden. Bei der Vorgehensweise werden die getätigten Aufwendungen und der entgangene Ertrag aus den nicht verbauten E-Teilen in der Stundenverrechnungssatzkalkulation jedoch nicht berücksichtigt, Das Ergebnis wäre bei steigendem Hochvoltanteil ein drastisch sinkender Ertrag aus dem Servicegeschäft.

Eine Überlegung könnte eher sein, einen pauschalen Aufschlag für den Service an E-Autos auf den Stundenverrechnungssatz zu berechnen. Dazu muss der betriebliche Aufwand, der explizit auf das Geschäftsfeld „Hochvolt“ entfällt, zunächst ermittelt werden und auf die zu erwartenden jährlichen Auslastungsstunden verteilt werden. Dieser zusätzliche Aufwand kann als Zuschlag in Prozent berechnet werden und zu dem üblichen Verrechnungssatz hinzuaddiert werden.

Die kaufmännisch sinnvollste Lösung ist eine individuelle Kalkulation der Stundenverrechnungssätze; jeweils einen für Verbrenner und Hochvoltfahrzeuge. Der Vorteil liegt in der verursachungsgerechten Abrechnung des anfallenden Aufwands der jeweiligen Antriebstechnologie und vor allem auch die Berücksichtigung aller vereinnahmten Erträge in den Servicesparten. Das ergibt einen aufwandgerechten Stundenverrechnungssatz für spezifische Hochvoltarbeiten. Arbeiten an E-Fahrzeugen, die mit denen von Verbrennern identisch sind, können hingegen zum „Normalverrechnungssatz“ abgerechnet werden.

Die Betriebsberatungsstelle steht für Fragen und zur Kalkulation des betriebsindividuellen Verrechnungssatzes unter esser@remove-this.kfz-nrw.de zur Verfügung.