Ausgabe 03 | 2026

Betriebswirtschaft

E-Rechnung wird für Kfz-Betriebe zur Liquiditätsfrage.

Verschoben, aber nicht aufgehoben

Warum die E-Rechnung für Kfz-Betriebe kein IT-Thema bleibt, sondern schnell zur Liquiditätsfrage wird.

Die E-Rechnung wirkt auf den ersten Blick wie ein weiteres Digitalprojekt aus der Verwaltung. Für Kfz-Betriebe steckt dahinter mehr: Jede Rechnung, die nicht sauber empfangen, geprüft oder bezahlt wird, berührt den Geldfluss im Unternehmen. Genau deshalb ist der Zeitplan betriebswirtschaftlich brisant.

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ab dem 1. Januar 2027 sollen Betriebe mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz selbst E-Rechnungen ausstellen, ab 2028 auch kleinere Betriebe. Der ZDH fordert nun, die nächste Stufe um ein Jahr zu verschieben. Das ist kein Nein zur Digitalisierung, sondern der Wunsch nach tragfähigen Spielregeln.

Denn in der Praxis hakt es nicht nur an Programmen. Viele Betriebe fragen sich, wie Rechnungskorrekturen, Anzahlungen oder Abschläge rechtssicher laufen sollen. Was im Büro wie eine Formularfrage klingt, kann in der Werkstattrechnung teuer werden. Wird eine E-Rechnung nicht akzeptiert, verschiebt sich die Zahlung. Wird der Vorsteuerabzug unsicher, fehlt planbares Geld. Liquidität ist dann der Sauerstoff des Betriebs.

Für Kfz-Unternehmer heißt das: Eine Verschiebung wäre wertvolle Vorbereitungszeit, aber keine Pause. Software, Abläufe und Mitarbeiterschulung müssen zusammenpassen wie Werkzeug, Diagnosegerät und Auftrag. Erst dann wird aus Pflicht ein stabiler Prozess.

Betriebe können die Forderung des Handwerks unterstützen und Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU und SPD auf die offenen Fragen hinweisen. Einen Musterbrief des ZDH erhalten Interessierte unter esser@remove-this.kfz-nrw.de. Mehr Zeit hilft nur, wenn sie jetzt genutzt wird.